Eingruppierung TVÖD RLP KITA Kinderkrankenschwester
#1

Hallo, wie kann man seinen Rechtsanspruch bzw. Verhandlungsspielraum (oder alternativ Musterbeispiele) bzgl. TVÖD Eingruppierung Land RLP bei einer kommunalen Kindertagesstätte prüfen? Ausgangslage ausgebildete Kinderkrankenschwester mit umfangreichen Zusatzausbildungen (zert.Tagesmutter, Basisqualifizierung Pädagogik u.a.) mit mittlerweile 3 jähriger Tätigkeit als Quereinsteiger / Ergänzungskraft in der Kita mit Tätigkeitsumfang einer ausgebildeten Erzieherin. Wer kann mir dabei mit fundierten Informationsquellen oder Ideen weiterhelfen ? Die jetzige Eingruppierung ist lediglich S4. Für Eure Hilfestellung / Antworten danke ich im voraus. Lg
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#2

Die maßgebliche "Informationsquelle" (besserer Ausdruck ist Rechtsgrundlage) zur Eingruppierung sind die Tätigkeitsmerkmale TVöD / SuE

Grundsätzlich sind Kinderkrankenschwestern nach der Protokollerklärung Nr. 5 der o.g. Tätigkeitsmerkmale wie Erzieherinnen eingruppiert, also S8a oder höher, aber es müssen auch entsprechende Tätigkeiten einer Erzieherin ausgeübt werden.

Wo würdest Du Dich und vor allem auch die von Dir auszuübenden Tätigkeiten denn anhand dieser Tätigkeitsmerkmale einordnen?
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#3

Hallo, danke für die Antwort ! Der Tätigkeitsbereich ist ohne Abweichungen wie der einer augebildeten Erzieherin. Haben die Kommunen andere Vorgaben, um die Tarife nicht entsprechend anzuerkennen ? Oder gibt es abweichende Vorgaben, Ermessensspielraum ?
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#4

Die entsprechende Fußnote Nr. 5 kann ich leider nur hier im Forum finden, gibt es die auch in einem Tarifexemplar des Landes RLP online oder als Link ? Das könnte ich dann als Argumentationshilfe dem Personalverantwortlichen vorlegen.
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#5

Nein, da haben die Kommunen kein Ermessen, siehe TVöD Eingruppierung.

Die entscheidende Frage könnte sein, welche Tätigkeiten dir tatsächlich vom Arbeitgeber übertragen wurden. Das kann von den Tätigkeiten abweichen, die du ausübst.

Gilt für dich denn der TVöD VKA oder der TV-L? Normalerweise kann es nur der TVöD VKA sein, wenn es ein kommunaler Kindergarten ist. Und darin gibt es im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst keine Sonderregelungen für Rheinland-Pfalz.

Die offizielle Fassung des TVöD VKA findest Du hier: https://www.vka.de/tarifvertraege-und-ri...aege/tvoed und dann im TVöD-V.
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#6

Danke für die Info !
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#7

TVÖD-V
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