Eingruppierung Schulsekretärin
#1

Hallo,

ist eine Höhergruppierung von EG5 in EG 6 möglich?
Zitieren
#2

Grundsätzlich ist das möglich, denn die Eingruppierung hängt immer von den übertragenen Aufgaben ab. Das heißt wenn dein Arbeitgeber dir entsprechende Tätigkeiten überträgt, hast du auch einen Anspruch auf E6. Ob er dazu tatsächlich bereit ist, ist natürlich die Frage.

Hier weitere Informationen: Eingruppierung Schulsekretärin im TVöD
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort




Möglicherweise verwandte Themen…
- Eingruppierung einer Schulsekretärin
- Einstellung Schulsekretärin
- Urlaubsregelung Schulsekretärin


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst