Urlaubsregelung Schulsekretärin
#1

Hallo,
als Schulsekretärin einer kleineren Grundschule, stellt sich für mich die Frage, ob ich auch außerhalb der Schulferien ein paar Tage Urlaub bekommen kann.
Leider kann ich hierzu im Netz keine Grundlagen etc. finden.
Beschäftigt bin ich in Schleswig Holstein
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#2

Da wird es auch keine gesetzliche oder tarifliche Grundlage geben sondern muß mit Deinem Arbeitgeber abgesprochen werden. Es steht ja nirgends im Gesetz oder Tarifvertrag, daß Schulsekretärinnen nur innerhalb der Schulferien Urlaub nehmen dürfen.
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#3

Evtl. steht hierzu etwas im Arbeitsvertrag? Einem z. B. dreiwöchigen Urlaub während der Schulzeit dürften wohl "dringende dienstliche Belange" i.S.v. § 7 Bundesurlaubsgesetz entgegenstehen, während 1 bis 2 einzelne Tage machbar sein müssten (die Schulsekretärin unserer Grundschule ist auch nicht an allen Wochentagen im Dienst).

Man muss natürlich auch die weiteren Auswirkungen von Urlaub während der Schulzeit sehen: Als Folge müsstest du häufiger während der Schulferien arbeiten, wenn es möglicherweise kaum etwas zu tun gibt...
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