Eingruppierung Entgeltgruppa 9 a, b 2017
#1

Hallo zusammen, habe heute meine Abrechnung für Januar 2017 bekommen. Arbeite seit 10 Jahren bei der Kommune und hatte bisher EG9, zuletzt Stufe 4. Heute steht auf meiner Abrechnung EG9a Stufe5. Ich habe einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirtin (FH). Ist dann die Eingruppierung in 9a korrekt? Müsste das nicht 9b sein? Bislang hat niemand mit mir gesprochen...
Wie ist die Rechtslage? Icon_cry
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#2

Es kommt nicht auf Deinen Abschluss an sondern auf die Wertigkeit der Dir übertragenen Stelle.
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#3

Ich hatte gelesen, dass man mit Bachelorabschluss (oder vergleichbar) mindestens in die 9b gehört...
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#4

(24.01.2017, 10:39)Gast schrieb:  Ich hatte gelesen, dass man mit Bachelorabschluss (oder vergleichbar) mindestens in die 9b gehört...

Es kommt auf die Stelle an, welche Voraussetzung dort gefordert ist.
In unserer Abteilung haben fast alle einen Diplom-Hochschulabschluss und trotzdem "nur" die 10, weil die Stellen als Voraussetzung nur Fachhochschulabschluss haben...

Beatrix
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