09.05.2017, 10:33
Hallo,
ich bin als Erzieherin bei einer Stadtverwaltung beschäftigt und in SuE 8a / 2 eingestuft.
Nun sehe ich, dass es hätte ab 01.02.2017 eine Erhöhung geben müssen - laut meiner Abrechnung ist diese Erhöhung bis heute (05/17) bei mir noch nicht angekommen.
Nun meine Frage:
Kann sich mein AG Zeit nehmen und die Erhöhung "rückwirkend" zahlen"?
Wann sollte ich in der Lohnbuchhaltung nachfragen?
Vielen Dank für eure Antworten!
ich bin als Erzieherin bei einer Stadtverwaltung beschäftigt und in SuE 8a / 2 eingestuft.
Nun sehe ich, dass es hätte ab 01.02.2017 eine Erhöhung geben müssen - laut meiner Abrechnung ist diese Erhöhung bis heute (05/17) bei mir noch nicht angekommen.
Nun meine Frage:
Kann sich mein AG Zeit nehmen und die Erhöhung "rückwirkend" zahlen"?
Wann sollte ich in der Lohnbuchhaltung nachfragen?
Vielen Dank für eure Antworten!