Tariferhöhung Februar 2017
#1

Hallo,
ich bin als Erzieherin bei einer Stadtverwaltung beschäftigt und in SuE 8a / 2 eingestuft.
Nun sehe ich, dass es hätte ab 01.02.2017 eine Erhöhung geben müssen - laut meiner Abrechnung ist diese Erhöhung bis heute (05/17) bei mir noch nicht angekommen.

Nun meine Frage:
Kann sich mein AG Zeit nehmen und die Erhöhung "rückwirkend" zahlen"?
Wann sollte ich in der Lohnbuchhaltung nachfragen?

Vielen Dank für eure Antworten!
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#2

Würde ich gleich nachfragen, da eine rückwirkende Zahlung nur bis zu 6 Monaten gezahlt werden kann.

mfG
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