Eheleute, Verwandte oder Verschwägerte in der Verwaltung
#1

Hallo,

in unserer Verwaltung arbeiten mehrere Ehepartner, Verwandte und Verschwägerte. 

Es gibt immer wieder Diskussionen darüber, inwieweit man diese Mitarbeiter organisatorisch trennen sollte, diese also in verschiedenen Abteilungen einsetzen sollte oder muss. 

Sei es z.B. zur Korruptionsvorbeugung, um Bevorzugungen zu vermeiden, zum Schutz anderer Bediensteter vor Mobbing o.ä., zur organisatorischen Absicherung bei Urlaub, um eine zu große Machtfülle zu verhindern, usw.

Gibt es in Euren Verwaltungen dazu Regeln, Richtlinien oder Vorgaben (seien es geschriebene oder ungeschriebene)?

Beste Grüße 

Susanne
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#2

So weit ich weiß nichts niedergeschriebenes, aber Pärchen sollen nach Möglichkeiten nicht direkt zusammenarbeiten, also nicht in einer Abteilung. Ob sich das immer so machen lässt (insbesondere bei Spezialisten), sei mal dahingestellt.
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#3

Ja gibt es. Und zwar für die Kombination Vorgesetzter - Untergebener und im Bereich Kassenwesen/Buchführung.
In unserer Dienstanweisung zu Buchführung/Zahlungsverkehr steht z.B. folgendes:
Zahlungsverkehr und Buchführung dürfen nicht von denselben Beschäftigten wahrgenommen werden. Buchhalterinnen oder Buchhalter und Kassiererinnen oder Kassierer dürfen nicht bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert oder durch Adoption oder Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft verbunden sein. Der Fachdienst Personal- und Organisationsverwaltung prüft dies mit Hilfe der Zuarbeit des Fachdienstes Finanzen.

Beatrix
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#4

Danke für die interessanten Antworten!
Kennt jemand evtl. ein Fachbuch, einen Fachaufsatz, eine Diplomarbeit, eine Webseite, o.ä., in denen das Thema behandelt wird?
Besonders der Bereich Mobbing-Prävention durch organisatorische Maßnahmen (hier "Trennung" von Eheleuten, Verwandten und Verschwägerten) interessiert mich.

Habe bisher leider nichts gefunden.
Gruß Susanne
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#5

Vielleicht gibt es dazu wirklich nichts. Warum sollte Mobbing-Prävention damit zu tun haben?

Bei uns wurden bisher nur derartige Personaländerungen durchgeführt, wenn ein Pärchen in der Kombination Vorgesetzter - Untergebener entstand, damit hier nicht eine Bevorteilung entstehen kann, z.B. bei Genehmigungen...
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#6

Der Gedanke dabei ist, dass Ehepartner, Verwandte und Verschwägerte, wenn sie in einem Amt sind, sich leicht mit Macht gegen Dritte stellen und diese ausgrenzen oder mobben können.
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#7

(25.02.2016, 22:20)Gast schrieb:  Der Gedanke dabei ist, dass Ehepartner, Verwandte und Verschwägerte, wenn sie in einem Amt sind, sich leicht mit Macht gegen Dritte stellen und diese ausgrenzen oder mobben können.

... manchmal ist´s aber umgekehrt ... (bin über den Link im neuen Post auf diesen "alten" gestoßen und musste den einfach mal kommentieren)
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#8

Wir wunderten uns über eine Kollegin, die gemessen an ihrer beruflichen Qualifikation in ihrer Besoldung auffallend hoch eingestuft war und auch sonst so ziemlich alle Vergünstigungen erhielt. Später erfuhren wir dann, dass sie ein Verhältnis zum stellvertr. Behördenleiter hatte. Unmittelbar vor ihrem Ruhestand heirateten dann beide. Eingeweiht waren nur Amtsleiter u. Personalrat.

In einem anderen Fall gelang es in der gleichen Behörde einer Bediensteten (gehob. Dienst) ihren Vorgesetzten durch gezieltes Mobbing aus dem Dienst zu drängen um kurz danach ihren Ehemann an dessen Stelle zu platzieren. Nun ist ihr Ehemann ihr Chef !

Schön..... nicht wahr ?
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#9

Wie schafft man es denn, sich selbst den eigenen Vorgesetzten auszusuchen? Als Bedienstete den Chef raus mobben kann ich mir noch vorstellen.. Aber wie man es dann schafft, dass der eigene Mann die Stelle dann bekommt, ist mir ein Rätsel.
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#10

(24.10.2016, 10:14)Gast schrieb:  Wie schafft man es denn, sich selbst den eigenen Vorgesetzten auszusuchen? Als Bedienstete den Chef raus mobben kann ich mir noch vorstellen.. Aber wie man es dann schafft, dass der eigene Mann die Stelle dann bekommt, ist mir ein Rätsel.

Ich habe den Beitrag 8 zwar nicht geschrieben, aber ich kann aus meiner Verwaltungspraxis in einer kleinen, ländlichen Stadtverwaltung ganz ähnliche Fälle beschreiben. Ich nenne das immer unser "Bauernrecht". Da wird irgendwo in Hinterzimmern, Kneipen oder auf Festen etwas ausgekungelt ... ob das dann den Gesetzen entspricht, interessiert nicht. Wo kein Kläger, da kein Richter.
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#11

Hallo, was macht man, wenn die Chefin mit dem Hauptpersonalrat verheiratet ist?
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#12

Hallo,

was sollte man denn in diesem Fall tun? Über den Personalrat hat die Dienststelle keine Hoheit und es wäre völlig unverhältnismäßig, eine Bedienstete schlechter zu stellen, weil ihr Ehegatte im Personalrat aktiv ist.

Allgemein sind diese Regelungen der Inkompatibilität verschiedener Positionen in einer Behörde bei Verheirateten oder Verwandten anachronistisch. Mit Trauschein ist es ein Problem, ohne Trauschein nicht? Steht dem Dienstherrn ein Ermittlungsanspruch zu, wie die persönlichen Verhältnisse der Bediensteten untereinander aussehen? Muss ein Bediensteter zukünftig anzeigen, wenn sich ein - wie auch immer ausgestaltetes - Verhältnis mit einem anderen Bediensteten entwickelt? Und wenn man dabei ist, warum sollten "sehr gute Freundschaften" nicht in die Liste der Inkompatibilität aufgenommen werden? Muss ein solches Verhältnis auch gelebt werden oder muss es lediglich auf dem Papier bestehen (z.B. völlig entzweite Geschwister)?

Vielleicht sollte man einfach jeden Bediensteten als Individuum sehen und niemanden dafür benachteiligen, dass ein beeinflussbares/nicht beeinflussbares Verhältnis zu einem anderen Bediensteten der Behörde besteht.

- Harry
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#13

Und wie sähe das aus wenn zwei Menschen in der Kassenverwaltung miteinander verwandt sind?
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#14

(22.02.2016, 12:49)Gast schrieb:  Ja gibt es. Und zwar für die Kombination Vorgesetzter - Untergebener und im Bereich Kassenwesen/Buchführung.
In unserer Dienstanweisung zu Buchführung/Zahlungsverkehr steht z.B. folgendes:
Zahlungsverkehr und Buchführung dürfen nicht von denselben Beschäftigten wahrgenommen werden. Buchhalterinnen oder Buchhalter und Kassiererinnen oder Kassierer dürfen nicht bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert oder durch Adoption oder Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft verbunden sein. Der Fachdienst Personal- und Organisationsverwaltung prüft dies mit Hilfe der Zuarbeit des Fachdienstes Finanzen.

Beatrix
Dazu habe ich bitte die Frage in welchem Gesetz, welchem Paragraph, Absatz und Satz ist das zu finden? Aus eigenem Interesse. Hab da ein Problem mit einer Kommunal Verwaltung in NRW
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