25.11.2011, 10:52
Hallo,
in meiner nds. Kleinstadt mit doppischem Haushalt ist eine Abwasser - Gebührenüberdeckung zu buchen. Gem. Nds. Kontenrahmen haben wir folgende Buchung vorgenommen:
(S) Kto. 461100 (Abführung Gebührenüberschuss an Sonderposten)
an (H) Kto. 213000 (Sonderposten Gebührenausgleich).
Da dieses Konto relativ neu ist, und es sich zudem nur um eine Empfehlung zur weiteren Unterteilung handelt, haben wir dies auch im Gesamtplan neu einfügen müssen (ErgP-Zeile 17 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen).
Meine Frage: Handelt es sich bei diesem Kto. -ähnlich wie beim Kto. 4711 / Abschreibungen- um ein Konto, dass keiner Deckung bedarf? Oder muss eine Sollübertrag der entsprechenden Mehrerträge aus "Abwassergebühren" erfolgen ?
Bei uns (KIS) handelt es sich programmtechnisch um eine ILV (Interne Leistungverrechnung), da kein Finanzkonto angesprochen wird. Dadurch hat das Programm auch nicht bemängelt, dass keine Deckung (bzw. kein Ansatz) vorhanden gewesen ist.
Gruß aus der Lüneburger Heide
in meiner nds. Kleinstadt mit doppischem Haushalt ist eine Abwasser - Gebührenüberdeckung zu buchen. Gem. Nds. Kontenrahmen haben wir folgende Buchung vorgenommen:
(S) Kto. 461100 (Abführung Gebührenüberschuss an Sonderposten)
an (H) Kto. 213000 (Sonderposten Gebührenausgleich).
Da dieses Konto relativ neu ist, und es sich zudem nur um eine Empfehlung zur weiteren Unterteilung handelt, haben wir dies auch im Gesamtplan neu einfügen müssen (ErgP-Zeile 17 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen).
Meine Frage: Handelt es sich bei diesem Kto. -ähnlich wie beim Kto. 4711 / Abschreibungen- um ein Konto, dass keiner Deckung bedarf? Oder muss eine Sollübertrag der entsprechenden Mehrerträge aus "Abwassergebühren" erfolgen ?
Bei uns (KIS) handelt es sich programmtechnisch um eine ILV (Interne Leistungverrechnung), da kein Finanzkonto angesprochen wird. Dadurch hat das Programm auch nicht bemängelt, dass keine Deckung (bzw. kein Ansatz) vorhanden gewesen ist.
Gruß aus der Lüneburger Heide