Dienstanweisung
#1

Ich habe mal wieder brennende Fragen.
Ist es üblich Dienstanweisungen per E-Mail zu senden?
In dem betroffenen Bereich sollen alle Mitarbeiter diese Mail ausdrucken und ohne Frist unterschrieben an die Dienststellenleitung zurückgeben.
Kann eine Dienstanweisung beliebig von der Dienststellenleitung abgefaßt werden,oder gibt es für die Form, Inhalt, etc. Vorgaben?
Auf was muß der PR dabei achten?
Diese Mail (Dienstanweisung) hängt in einem anderen Bereich öffentlich aus. Ist das ok?
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.
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#2

Hmm ich antworte mal ein wenig Icon_wink

zu Frage: Ist es üblich Dienstanweisungen per E-Mail zu senden?
Das ist unüblich! Aber durch die Unterschrift hat er ein Feedback, wers gelesen hat. Als PR fände ich das OK, wenn Jede/r betroffene eine Email Adresse hat.

zu Frage: Kann eine Dienstanweisung beliebig von der Dienststellenleitung abgefaßt werden,oder gibt es für die Form, Inhalt, etc. Vorgaben?
Solange er sich an alle rechtlichen Vorgaben, Vorschriften, etc. hält, darf er Dienstanweisung nach eigenem Ermessen verfassen.

zu Frage: Auf was muss der PR dabei achten?
1. Es können aus einer Dienstanweisung Beteiligungsrechte entstehen, hier müsst ihr die Augen offen halten und ggf. diese Einfordern wenn es wichtig ist auch mit ALLEN Konsequenzen.
2. Dass eben diese Vorgaben eingehalten werden, dass sollte der PR überprüfen.

Ist noch etwas offen? Dann antworte ich gerne nächste Woche nochmal.

Grüße
Marcus
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#3

Vielen Dank für die umfassende Antwort, damit sind wir schon sehr viel weiter gekommen.
Jetzt noch eine Frage:
Darf eine Dienstanweisung, die nur eine ganz bestimmte Berufsgruppe betrifft und auch nur vom Inhalt diese betrifft, in einem völlig anderen Bereich öffentlich ausgehängt werden?
Es wirkt so, wie: "Seht mal, denen habe ich es aber gegeben."
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#4

In der Regel geht es bei Dienstanweisungen um grundsätzliche oder spezielle Handlungsanweisungen. Solange diese nicht in irgend einer Weise Persönliche Informationen preis geben, die nur eine bestimmte Gruppe etwas angeht, sehe ich als PR keine Veranlassung dass dies nicht offen hängen sollte.

Ein Beispiel zu den Persönlichkeitsrechten:

Dienstanweisung Arbeitsamt *****:
Wenn Frau XYZ aus CCC und Herr XYZ aus BBB zu Terminen erscheinen, haben sich aus Sicherheitsgründen immer 2 Sachbearbeiter im Raum auf zu halten...

Bei diesem Beispiel sollten auch nur die betroffenen Kollegen Einblick erhalten.
Natürlich kann man sich auch andere Beispiele aus den Rippen leiern, aber ich denke es ist verständlich was ich meine.

oder?

Grüße
Marcus
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#5

Also gibt es für eine Dienstanweisung eine Schriftform und es reicht, wenn der Bürgermeister diese unterschreibt?
Kann man das irgendwo nachlesen wie eine Dienstanweisung aufgebaut ist?

Danke für eure Hilfe
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