Datenschutz missbraucht ??
#1

Hallo.

Darf ein Bürgermeister ihm ausgehändigte Unterschriftenlisten dazu hernehmen, dass er die darauf Unterzeichneten persönlich bzw. gemeindeoberhaupt-technisch anschreibt, und diese Unterzeichner in deren Meinung umstimmen möchte ?

Darf er sowas ??

Ich denke unser Ratsoberhaupt hat hier Bockmist gebaut.

Danke für hilfreiche Antworten.

cu
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#2

Hallo,

ich vermute, dass dies zulässig ist, da es sich dem Anschein nach weder um ein Bürgerbegehren noch um eine Kommunalwahl handelt (da es hier m.W. keine UnterschriftenLISTEN mehr gibt, sondern nur noch einzelne UnterstützungsBLÄTTER), sondern um eine Art Protestbrief, Antrag o.ä. Und wer sich damit an den Bürgermeister wendet, kann von diesem auch angeschrieben werden.

Falls es sich doch um ein Bürgerbegehren oder um einen Kommunalwahl handelt, wäre dies schon viel kritischer zu beurteilen. M.E. wäre dies dann unzulässig.

Notiz am Rande: Unsere Bürgermeisterin hat sich bei der letzten Bürgermeisterwahl auch immer die Unterstützungsunterschriften für den anderen, parteilosen Bewerber und Konkurrenten um das Bürgermeister-Amt vorlegen lassen. Das so lange, wie sie ihre eigene Bewerbung nicht eingereicht hatte und damit noch Wahlleiterin war. Es ist im Haus geprüft worden und nicht beanstandet worden, m.E. verletzt dies aber das Wahlgeheimnis. Sie hat die Bürger aber zumindest nicht angeschrieben.
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