DU-Untersuchung oder Behandlung in der Akut-Fachklinik
#1

Hallo @all,

ich bin leider bereits seit Anfang Februar d.J. wegen erheblicher psychischer Probleme dienstunfähig erkrankt. In diesem Zusammenhang war ich bereits auch in einer insgesamt 14-wöchigen!!! stationären Behandlung in einer Akutfachklinik.

Da sich mein Gesundheitszustand auch nach dieser langen stationären Behandlung nicht wesentlich verbessert hat, wurde ich vom behandelnden Nervenarzt/Psychiater nunmehr erneut in dieselbe Akutfachklinik eingewiesen. Bereits in wenigen Tagen soll ich dort nun aufgenommen werden.

Zwischenzeitlich habe ich aber von meinem Dienstherr (Kommune) ein Schreiben erhalten, dass nunmehr baldmöglichst durch das Gesundheitsamt meine Dienstfähigkeit festgestellt werden soll und zwar bis spätestens 31.08.2011. Daraufhin habe ich mich sofort beim zuständigen Gesundheitsamt telefonisch gemeldet wobei ich dort die Mitteilung erhalten habe, dass dort wegen der Urlaubszeit ein Mangel an Amtsärzten herrsche und ich wegen eines Termins Bescheid bekommen würde.

Mein Dienstherr hält nach einem neuerlichen Schreiben - trotz der vorgesehenen Einweisung in die Klinik - an der Dienstunfähigkeitsuntersuchung auch weiterhin fest und weist mich darauf hin, dass er im Falle der Nichteinhaltung der amtsärztlichen Untersuchung bis zum vorgegebenen Termin 31.08.2011, von meiner Dienstunfähigkeit nach § 53 Abs. 1 S. 2 des Landesbeamtengesetzes ausgehe.

Wie soll ich mich denn nun genau weiter verhalten?
Kann es mir tatsächlich angelastet werden wenn ich keinen rechtzeitigen Termin vom Gesundheitsamt für die DU-Untersuchung erhalten sollte?

Was geht denn nun eigentlich vor, die DU-Untersuchung oder die stationäre Behandlung in der Akut-Fachklinik? Was hat höhere Priorität?

Ich weiss gar nicht mehr wie ich mich jetzt richtig verhalten soll. Könnt ihr mir helfen???
Zitieren
#2

Hallo,

Du solltest Deinen Pflichten als Beamter und damit der Erhaltung Deines Beamtenverhältnisses höchste Priorität einräumen. Zwar kann es Dir nicht angelastet werden, wenn Du keinen Termin beim Amtsarzt bekommst, man scheint seitens Deines Dienstherrn aber auf Krawall gebürstet zu sein. Daher musst du vorsichtig agieren.

Prinzipiell erscheint es mir ratsam, dass du den Personalrat (Beamtenvertreter) intensiv in deine Belange einbindest !

Ferner empfehle ich dir, einen Fachanwalt für Beamtenrecht aufzusuchen ! Die Frage der DU ist von großer finanzieller und persönlicher Reichweite, da sind die Rechtsanwaltsgebühren für den Anwalt gut angelegtes Geld. Evtl. hast Du auch eine Rechtsschutzversicherung.

VG und alles Gute !

Tommi
Zitieren
#3

Hallo Tommy,

danke für Deine Unterstützung.

Am 03.08. ist das Schreiben meines Dienstherrn mit dem Betreff: "Feststellung Ihrer Dienstfähigkeit durch das Gesundheitsamt" bei mir eingegangen.

Nachdem ich einer Verlängerung meiner Krankmeldung beim Dienstherr eingereicht hatte und meinen Dienstherr über die abermalige stationäre Behandlung informiert hatte, erhielt ich am 14.08. das Schreiben des Dienstherrn, dass die Aufforderung, den Amtsarzt bis spätestens 31.08. aufzusuchen, auch weiterhin gelte.

Das sind wirklich Methoden wie im Wilden Westen und es wird wieder einmal - wie so häufig - versucht mir einafch den schwarzen Peter zuzuschieben.

Ich werde wohl jetzt die Angelegenheit tatsächlich an einen Rechtsanwalt übergeben. Fakt ist, dass nicht ich den Antrag zu stellen habe beim Gesundheitsamt, dass eine DU-Untersuchung durchgeführt werden soll, sondern die Stadt. Oder ich lasse die jetzt einfach auflaufen und schalte dann den Rechtsanwalt ein.

Lt. Gesetz kann es mir lediglich angelastet werden wenn ich 2 x den Termin des Amtsarztes ohne triftigen Grund nicht wahrnehme. Erst dann kann die Rechtsfolge eintreten, dass ich so behandelt werden kann, als sei meine Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt definitiv festgestellt worden.

Gruß
Kobil
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Dauerhafte Dienstunfähigkeit - Fragen zur ärztlichen Untersuchung
- Nochmal zur amtsärztlichen Untersuchung?
- Amtsärztliche Untersuchung - Kopie des amtsärztlichen Berichtes

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers