14.08.2011, 19:48
Hallo @all,
ich bin leider bereits seit Anfang Februar d.J. wegen erheblicher psychischer Probleme dienstunfähig erkrankt. In diesem Zusammenhang war ich bereits auch in einer insgesamt 14-wöchigen!!! stationären Behandlung in einer Akutfachklinik.
Da sich mein Gesundheitszustand auch nach dieser langen stationären Behandlung nicht wesentlich verbessert hat, wurde ich vom behandelnden Nervenarzt/Psychiater nunmehr erneut in dieselbe Akutfachklinik eingewiesen. Bereits in wenigen Tagen soll ich dort nun aufgenommen werden.
Zwischenzeitlich habe ich aber von meinem Dienstherr (Kommune) ein Schreiben erhalten, dass nunmehr baldmöglichst durch das Gesundheitsamt meine Dienstfähigkeit festgestellt werden soll und zwar bis spätestens 31.08.2011. Daraufhin habe ich mich sofort beim zuständigen Gesundheitsamt telefonisch gemeldet wobei ich dort die Mitteilung erhalten habe, dass dort wegen der Urlaubszeit ein Mangel an Amtsärzten herrsche und ich wegen eines Termins Bescheid bekommen würde.
Mein Dienstherr hält nach einem neuerlichen Schreiben - trotz der vorgesehenen Einweisung in die Klinik - an der Dienstunfähigkeitsuntersuchung auch weiterhin fest und weist mich darauf hin, dass er im Falle der Nichteinhaltung der amtsärztlichen Untersuchung bis zum vorgegebenen Termin 31.08.2011, von meiner Dienstunfähigkeit nach § 53 Abs. 1 S. 2 des Landesbeamtengesetzes ausgehe.
Wie soll ich mich denn nun genau weiter verhalten?
Kann es mir tatsächlich angelastet werden wenn ich keinen rechtzeitigen Termin vom Gesundheitsamt für die DU-Untersuchung erhalten sollte?
Was geht denn nun eigentlich vor, die DU-Untersuchung oder die stationäre Behandlung in der Akut-Fachklinik? Was hat höhere Priorität?
Ich weiss gar nicht mehr wie ich mich jetzt richtig verhalten soll. Könnt ihr mir helfen???
ich bin leider bereits seit Anfang Februar d.J. wegen erheblicher psychischer Probleme dienstunfähig erkrankt. In diesem Zusammenhang war ich bereits auch in einer insgesamt 14-wöchigen!!! stationären Behandlung in einer Akutfachklinik.
Da sich mein Gesundheitszustand auch nach dieser langen stationären Behandlung nicht wesentlich verbessert hat, wurde ich vom behandelnden Nervenarzt/Psychiater nunmehr erneut in dieselbe Akutfachklinik eingewiesen. Bereits in wenigen Tagen soll ich dort nun aufgenommen werden.
Zwischenzeitlich habe ich aber von meinem Dienstherr (Kommune) ein Schreiben erhalten, dass nunmehr baldmöglichst durch das Gesundheitsamt meine Dienstfähigkeit festgestellt werden soll und zwar bis spätestens 31.08.2011. Daraufhin habe ich mich sofort beim zuständigen Gesundheitsamt telefonisch gemeldet wobei ich dort die Mitteilung erhalten habe, dass dort wegen der Urlaubszeit ein Mangel an Amtsärzten herrsche und ich wegen eines Termins Bescheid bekommen würde.
Mein Dienstherr hält nach einem neuerlichen Schreiben - trotz der vorgesehenen Einweisung in die Klinik - an der Dienstunfähigkeitsuntersuchung auch weiterhin fest und weist mich darauf hin, dass er im Falle der Nichteinhaltung der amtsärztlichen Untersuchung bis zum vorgegebenen Termin 31.08.2011, von meiner Dienstunfähigkeit nach § 53 Abs. 1 S. 2 des Landesbeamtengesetzes ausgehe.
Wie soll ich mich denn nun genau weiter verhalten?
Kann es mir tatsächlich angelastet werden wenn ich keinen rechtzeitigen Termin vom Gesundheitsamt für die DU-Untersuchung erhalten sollte?
Was geht denn nun eigentlich vor, die DU-Untersuchung oder die stationäre Behandlung in der Akut-Fachklinik? Was hat höhere Priorität?
Ich weiss gar nicht mehr wie ich mich jetzt richtig verhalten soll. Könnt ihr mir helfen???