Buchung der Gewerbesteuer im NKF
#1

Hallo an alle Kommunalexperten,

ich bin seit vielen Jahren Fraktionsvorsitzender im Stadtrat. Unsere Kommune in NRW bucht seit einigen Jahren doppisch. Ich begrüße dies, da wir so die tatsächlichen KOSTEN kommunaler Leistungen erkennen können. Für die Einnahmen gilt dies aber nur eingeschränkt, besonders bezüglich der Periodenzuordnung der Gewerbesteuer ist mir das Verfahren unklar.

Nach meinem Verständnis müssten alle Bescheide, die der Kommune vom Finanzamt noch im alten Jahr zugehen, auch noch im alten Haushaltsjahr als Ertrag gebucht werden (auch wenn die Zahlungen später eingehen). Bescheide, die im neuen Jahr eingehen, müssten m.E. in das neue Haushaltsjahr gebucht werden.

In unserer Kommune habe ich aber den Eindruck gewonnen, dass die Periodenzuordnung der Gewerbesteuer im Zeitraum Dezember - März nicht einheitlich erfolgt, sondern in einem Jahr noch in den Jahresabschluss geht und ein anderes Mal in das neue Haushaltsjahr gebucht wird.

Daher meine Frage: Liegt es im Ermessen des Kämmerers, in welches Haushaltsjahr die Gewerbesteuervorauszahlungen und -abrechnungen der im Zeitraum Dezember bis März eingehenden Bescheide gebucht werden ? Oder gibt es dazu eindeutige Vorschriften, z.B. im NKF oder von der GPA NRW ?
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#2

Lieber Fragesteller,

bitte rufen Sie mich zu diesem Thema doch einmal an oder schicken mir eine Mail mit Ihrer Rufnummer, damit ich es umgekehrt bei Ihnen versuchen kann. Ich bin Referentin der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement).
Christiane Wenner
Telefon: 0221 - 37689-40
christiane.wenner@kgst.de
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