Beschluss wird nicht umgesetzt
#1

Hallo zusammen, 
wir haben als PR einer Einstellung zugestimmt. Nun setzt die Dienststelle dies nicht um. 
Was können wir tun?
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#2

Grundsätzlich nichts. Es gibt keine Bindung der Dienststelle eine solche Maßnahme tatsächlich umzusetzen. Eventuell hat der betroffene Bewerber ein paar Möglichkeiten. Da kommt es aber auf die Gründe an weshalb die Einstellung nicht erfolgt (im Regelfall auch nur Entschädigung und nicht Durchsetzung der Einstellung.).
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#3

Okay danke
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#4

(24.06.2020, 19:20)Gast schrieb:  Grundsätzlich nichts. Es gibt keine Bindung der Dienststelle eine solche Maßnahme tatsächlich umzusetzen. Eventuell hat der betroffene Bewerber ein paar Möglichkeiten. Da kommt es aber auf die Gründe an weshalb die Einstellung nicht erfolgt (im Regelfall auch nur Entschädigung und nicht Durchsetzung der Einstellung.).

So ist es. Natürlich kann der PR erwarten, dass die DS über die Gründe informiert. Letztlich ist aber so, wie beschrieben. Die Zustimmung zu einer Maßnahme verpflichtet die DS nicht zu dessen Durchführung (mit der Zustimmung darf die DS diese aber durchführen).
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#5

Hallo,
aber man könnte natürlich fragen, warum denn ein solcher Beschluss nicht umgesetzt wird. Im Wege der partnerschaftlichen Zusammenarbeit dürfte es doch kein Problem sein, wenn die Dienststelle diese Information dem Personalrat kurzfristig zukommen lassen würde. Oder?
LG
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#6

(03.08.2020, 09:23)Gast schrieb:  Hallo,
aber man könnte natürlich fragen, warum denn ein solcher Beschluss nicht umgesetzt wird. Im Wege der partnerschaftlichen Zusammenarbeit dürfte es doch kein Problem sein, wenn die Dienststelle diese Information dem Personalrat kurzfristig zukommen lassen würde. Oder?
LG
Eigentlich sollte die Dienstelle von sich aus in einem solchen Fall den PR unaufgefordert informieren. Tut sie es nicht, sollte der PR nachfragen.
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