Beihilfe
#1

Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob ich mich über meine Frau mit bei der Beihilfe versichern kann. Ich bin angestellter Lehrer , meine Frau ist Beamtin. Ich bin zur Zeit 100% privat versichert, meine Frau hat 50 % Versicherung, 50% Beihilfe.
Danke!
Christoph
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#2

Ich denke, dass das gehen müsste....am besten deine Frau fragt mal bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach!
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#3

Denke, dass geht nicht, weil Du über der Beitragsbemessungsgrenze liegst bzw. selbst sozialversicherungspflichtig bist.

Auskunft gibt die Stelle, die Deiner Frau die Beihilfe gewährt. Die private Krankenversicherung kann Dir nicht verbindlich sagen, ob bestimmte beamtenrechtliche Vorschriften greifen oder nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfenverordnung
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#4

Da kann ich mich nur Leo94 anschließen.
Im allgemeinen werden seit 2001 keine "neuen" Mitglieder in der Bayerischen Versicherungskammer aufgenommen, ausser sie kommen direkt von einem anderen AG des öffentlichen Dienstes in die neue Stelle.
Und bei der Aufnahme ist eben auch der Verdienst gefragt, der ja bei einem Privat Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Somit kann er nicht beitreten.
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#5

(27.12.2009, 14:02)Bella1209 schrieb:  Im allgemeinen werden seit 2001 keine "neuen" Mitglieder in der Bayerischen Versicherungskammer aufgenommen, ausser sie kommen direkt von einem anderen AG des öffentlichen Dienstes in die neue Stelle.
Und bei der Aufnahme ist eben auch der Verdienst gefragt, der ja bei einem Privat Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Wie kann man nur solch einen Unsinn schreiben.
Was hat denn die Bayerische Versicherungskammer mit der Beihilfe bzw. der Beitragsbemessungsgrenze zu tun?
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