Beihilfe bei Tod des Vaters an Sohn?
#1
Question 

Hallo,

mein Vater ist am 25.04.14 verstorben. Er war Zollbeamter und hat seine Beihilfe Anträge beim Service Center Rostock eingereicht, und ist privat krankenversichert bei der Allianz. Ich habe bis jetzt, da ich eine Vollmacht zur Beihilfenatragsstellung habe, Rechnungen und Rezepte meines Vaters zur Erstattung beim Service Center Rostock eingereicht.

Mein Vater wird demnächst noch 2 hohe Krankenhausrechnungen erhalten.

Wie muß ich mich da jetzt verhalten? Muß ich als Sohn nachdem ich die Sterbeurkunde beim Service Center Rostock eingereicht habe, einen gesonderten Antrag auf Beihilfe für den Sohn bei Tod des Vaters stellen? Und falls ja wo kann man den downloaden oder anfordern?

Ich habe dazu folgenden Gesetztext im Internet entdeckt:

Zitat:Aufwendungen im Todesfall

Wenn der Beihilfeberechtigte verstirbt, werden seinen Hinterbliebenen (Ehegatten und Kindern) auf Antrag Beihilfen gewährt. Beim Tod berücksichtigungsfähiger Angehöriger (Ehegatte, Kinder) wird ebenfalls auf Antrag Beihilfe gezahlt. Beihilfefähig sind:
•die beihilfefähigen Aufwendungen, die bis zum Tod des Beihilfeberechtigten entstanden sind, und zwar sowohl für ihn selbst als auch für den nicht selbst beihilfeberechtigten Ehegatten und für die Kinder, die im Familienzuschlag nach dem BBesG berücksichtigungsfähig sind,
•Familien- und Haushaltshilfe bis zu 6,00 Euro stündlich, höchstens 36,00 Euro täglich bis zur Dauer von sechs Monaten, in Ausnahmefällen längstens zwölf Monate nach dem Todesfall des den Haushalt allein führenden Elternteils, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für Ehegatten und Eltern des/der Verstorbenen wird keine Vergütung gezahlt.

Mein Vater hat eine private Sterbegeldversicherung abgeschloßen die im Todesfall 4500 Euro leistet. Erhalte ich dann trotzdem ein Sterbegeld für die Beerdigung meines Vaters von der Beihilfe, und falls ja wo gibt es dafür einen Antrag?

Wie ist dass mit der Einreichung der Sterbeurkunde bei der privaten Krankenversicherung der Allianz? Sollte ich mit dem Einreichen der Sterbeurkunde bei der Allianz noch warten, bis ich die Krankenhausrechnungen erhalten habe? Denn wenn die private Krankenversicherung meines Vaters gekündigt ist, kann ich bei der Allianz keine Original Rechnungen zur Erstattung mehr einreichen, oder wie ist dass genau?

mfg moe perry
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#2

Hallo und zuerst einmal mein aufrichtiges Beileid.
Ich an deiner Stelle würde mich direkt an die Beihilfestelle wenden, denn niemand ist kompetenter und kann dir deine Fragen besser beantworten.
Gruß
Blauer
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#3

Herzlichen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort. Jetzt weiß ich Bescheid wie ich mich richtig verhalten muß.
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