Beihilfe: Ehegatteneinkünfte über 18000 Euro
#1

Hallo KommunalForum!

Weiß jemand, seit wann die 18000 Euro* in Niedersachsen schon gelten und ob in absehbarer
Zeit eine Erhöhung der Grenze zu erwarten ist?

Herzliche Grüße
Pensionär

* die auf jedem Beihilfeantrag abgefragt werden
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#2

Ja, die Anpassung an das Bundesbeihilferecht ist erfolgt.
Auch die Berücksichtigung des steuerlichen Ertragsanteiles bei der 18.000 Euro Grenze entspricht nunmehr dem Bundesbeihilferecht.
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#3

(21.02.2013, 18:22)Gast schrieb:  Ja, die Anpassung an das Bundesbeihilferecht ist erfolgt.
Auch die Berücksichtigung des steuerlichen Ertragsanteiles bei der 18.000 Euro Grenze entspricht nunmehr dem Bundesbeihilferecht.

Dies ist leider falsch: die Einkommensgrenze beim Bund beträgt 17.000 €

In Niedersachsen ist die Einkommensgrenze 18.000 €

Und dem Trend (wie es bereits in anderen Bundesländern geschehen ist) zu folgen,
wird die Einkommensgrenze vermutlich reduziert.

Aller Wahrscheinlichkeit nach, aber nur für neue Beihilfefälle.




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