Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
#1

Guten Tag,

eine Frage zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht.

Ich habe eine Kollegin, die früher über 20 Jahre bei 2 Krankenkassen beschäftigt war und dort nach einem Ersatzkassentarifvertrag (EKT) bei der BARMER bzw. bei der BKK (vor Ort bzw. Viactiv) nach dem BKK-Tarifvertrag vergütet wurde.
Sie fragt an, ob sie von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit ist.

Nach Vorbemerkung Nr. 7 Absatz 5 gilt eine Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht bei einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem vom Geltungsbereich des TVöD (oder eines vergleichbaren Tarifvertrages) erfassten Arbeitgeber oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
Die Ausnahmeregelung erfordert keine zwanzigjährige Berufserfahrung im Geltungsbereich des TVöD, sondern eine mindestens zwanzigjährige Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber. Die zwanzigjährige Berufserfahrung muss daher bei diesen Arbeitgebern, jedoch nicht im Geltungsbereich des TVöD erbracht worden sein. Es sind somit auch Zeiten zu berücksichtigen, bei denen der BAT oder ein anderer Tarifvertrag Anwendung gefunden hat, solange diese Zeiten bei einem der vorgenannten Arbeitgeber erbracht worden sind.
Soweit ich weiß, kommt es hierbei nicht auf eine entsprechende Tätigkeit an.

Ich weiß nicht, ob die Kollegin von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit ist.

Sind Krankernkassen (auch Ersatz-/Betriebskassen) öffentlich-rechtliche Arbeitgeber? Sind die Tarifverträge mit dem TVöD vergleichbar?

Viele Grüße
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#2

M.E. nein. Krankenkasse sind private Firmen und kein öffentlicher Dienst.
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#3

Die Antwort #2 ist schlicht falsch. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften; die Beschäftigung dort ist öffentlicher Dienst.
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#4

Da ich ein ähnliches Problem habe, schließe ich mich der Frage an und möchte wissen, welche Tarifverträge sind mit dem TVÖD vergleichbar?
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