Befreiung Prüfungspflicht 2. Verwaltungsprüfung
#1

Hallo,
ich arbeite seit 1991 bei der gleichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz. Den 1. Verwaltungslehrgang habe ich 2005 absolviert. Ich bin in der 9 a eingruppiert. Nun möchte ich eine Vertretungszulage (vielleicht auch mal eine Höhegruppierung) einer Stelle die mit 9 c bewertet wird.
Die Zulage wird mir verwehrt, obwohl es doch eine Befreiung der Prüfungspflicht nach 20 Jahren gibt.
Es wird damit begründet, dass mir 2018 die Möglichkeit des 2. Verwaltungslehrgangs angeboten wurde.
Ich habe mich damals für den Lehrgang beworben und wurde aber nicht zugelassen. Es gab 30 Bewerbungen auf 8 freie Stellen.
Im TVÖD liest es sich doch so, dass alleine die 20 Jahre zur Prüfungsbefreiung ausreichen. Mein Arbeitgeber legt dies aber anders aus.
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#2

Vertretungszulage bedeutet, dass für einen bestimmten Zeitraum Aufgaben mit einer Wertigkeit E9c übertragen wurden?
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#3

Ja, über 8 Monate.
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#4

Dann würde Anspruch auf eine Zulage bestehen.
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#5

Dein AG hat nichts auszulegen, sondern den Tarifvertrag umzusetzen.
Er soll Dir einfach zeigen, wo das steht und dann meldest Dich hier wieder.
Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.
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#6

Für die vorübergehende Ausübung höherwertiger Tätigkeit mit Zulage braucht man meines 'wissens die Prüfung gar nicht. Erst wenn es um die dauerhafte Ausübung mit Eingruppierung geht.
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