Befreiung von Ausbildungs- und Prüfungspflicht
#1

Hallo,
Wie sieht es aus mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht, wenn man keine Verwaltungsausbildung (habe handwerkliche Ausbildung) hat, aber seit 23 jahren im Öffentlichen Dienst tätig ist und davon 10 Jahre in verwalterischer Tätigkeit? Bin von Anfang an in E5 eingruppiert und soll nun AI machen, damit ich höherwertige Tätigkeiten ab E5 machen kann.
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#2

Grundsätzlich sollte dadurch eine Befreiung von der Prüfungspflicht gegeben sein. Allerdings kann der Arbeitgeber die Übertragung höherwertiger Aufgaben vom AI abhängig machen. Bzw. diesen in Ausschreibungen verlangen. Daneben kann der Arbeitgeber den AI sowieso anordnen.
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