Ich fand den Kostenvergleich super, den BWL echer mäßig und beim BAB hätt ich kotzen können...kam da irgendwie nicht mehr weiter! ...habe dann gedacht, dass wenn ich in Der tabelle ne Null eintrage und weiterrechne, man vielleicht noch was punkten kann ??? ??. Dafür war Tarifrecht wieder sau einfach! Ich war von den 2*Std., nach nur 1Std. fertig! Erst dachte ich, da haste was vergessen, aber als ich mich dann umschaute, erging es anderen auch so...hmmmm, bleibt abzuwarten was uns dann morgen blüht?!
Wie viele 5 en kann man eigentlich haben...wann zur Mündlichen?
Naja, wenn es allen so ging setzen die Prüfer die Benotung der Verwaltungsbetriebswirtschafts-Prüfung vielleicht höher. Ich hoffe es! Also in Atr hab ich einfach nur stumpf den Paragraphen 2 Abs. 4 TVöD genannt.
Man darf zwei 5en haben, aber dann muss man zur Nachprüfung. Bei drei 5en hast du nicht bestanden und bist durchgefallen genauso wie bei einer 6.
Ich würde auch gerne wissen, was in ATR bei Aufgabe 1 genau zu prüfen war. Echt nur Fristenberechnung und § 2 Abs. 4 TVöD ?
Ich habe noch 134BGB die Nichtigkeit aufgefûhrt...sprich, dass ein Rechtsgeschäft nach 622*vorliegen muss ect..First nach 34(2)*TVÖD in V.m. 187ff analog...und Beteiligung von 65/68 NPersVG...
...sowie Gründe so es Ausschlusses und ich gab das Günstigkeitsprinzip an!
Sollte für 5 Pkt reichen :-)
Was kam in den letzten Jahren in AVR dran? GewO? Ich mag keinen Antrag des Bürgers schreiben...
Wenn der Bürger einen Antrag stellt und man den gewährenden VA dann prüfen würde, wie würde man dann die gesetzlichen Grenzen des Ermessens prüfen, wenn der Behörde Ermessen eingeräumt ist?
Den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann man ja nicht nehmen, weil die gewährte Sache ja den Einzelnen nicht belastet....???
Mussten bei der Kostenvergleichsrechnung die Rechenwege mit aufgeführt werden um die volle Punktzahl zu erhalten?
ATR war mir persönlich viel zu einfach! Nach Bwl ganz gut!
Ich danke schon das der Rechenweg mit aufzuführen war, denn anfangs stand extra, dass Einträge auch in Der BAB nicht zu vollen Pkt zahl fuhrt
Bei der Anspruchssituation wird nicht der GdV geprüft, sondern nach dem Zweck nur die Interessenabwägung durchgeführt.
Gab es bei euch bzgl. AVR Hinweise darauf, welche Fälle mit höherer Wahrscheinlichkeit geprüft werden?
Nein, leider überhaupt nicht!
Beim Kostenvergleich, habt ihr da irgendwann auch mal mit 984 gerechnet (ich glaube die kwh) und mit 123 den Verbrauch?
Angeblich ein gewährender VA