Aufstieg gD
#1

Wenn ich den Aufstieg in den gD mache, gelte ich dann als Auszubildender? Und wo kann ich das nachlesen?
Zitieren
#2

"Wenn ich den Aufstieg in den gD mache gelte ich dann als Auszubildender?"
Im Sinne welcher Regelung?
Daneben kann es eine Rolle spielen, in welcher Weise der Aufstieg erfolgt. Da gibt es verschiedene Modelle in den verschiedenen Bundesländern und beim Bund. Auch gibt es ggf. mehrere Wege für den Aufstieg.
Zitieren
#3

Das Bundesland ist Hessen, genauer geht es um den Aufstieg nach §9 HFeuerwLV.
Denn in der HTGV §1 gibt es unterschiedliche Erstattungen, Auszubildende erhalten hier nur 50% des Trennungsgeldes.
Zitieren
#4

§9 HFeuerwLV sprich ja von Ausbildung. Als solches wäre es m.E eine Ausbildung im Sinne HTGV §1.
Habe aber auf die schnelle die Verwaltungsvorschrift zum HTGV nicht gefunden und kenne mich mit den Regelungen in Hessen nicht aus und habe keinen Zugriff auf einen Kommentar.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Beförderung / Aufstieg in der Kommunalverwaltung (RLP)
- Aufstieg mittlerer Dienst in gehobener Dienst
- Aufstieg in den höheren Dienst mit Master


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst