Arbeitszeitreduzierung im Beamtenverhältnis
#1

Meine Arbeitszeit wurde per gemeinsamer Vereinbarung befristet reduziert. Nun habe ich in dieser Zeit die Stelle intern gewechselt und man hat mir die Auskunft gegeben, dass dadurch die reduzierte Arbeitszeit festgeschrieben wäre. D.h. das Recht auf eine Vollzeit nach Ende der Befristung und eine erneute Reduzierung auf Zeit ist nicht mehr möglich. Kennt das jemand? Ist das richtig? Vielen Dank.
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#2

Moin,

wenn Du Beamter/Beamtin bist, wird das Urteil des BVerwG weiterhelfen: https://www.bverwg.de/301008U2C48.07.0

Grüße
1887
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#3

Danke für die Info. In diesem Fall war die Reduzierung der Arbeitszeit unbefristet , bei mir ist sie sogar befristet...Soll aber stillschweigend wegfallen....mal schauen wie es weiter geht.
Grüße
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#4

Wie erfolgte der Stellenwechsel? Soweit der Sachverhalt vollständig beschrieben ist dürfte Anspruch auf Vollzeit nach dem vereinbarten Zeitraum bestehen. Allerdings halt ggf. eine andere Aufgabe.
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#5

Hallo,
wenn man Dir das mitgeteilt hat, wurde doch bestimmt auch die Rechtsgrundlage angegeben. Wenn nicht würde ich einmal danach fragen.
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#6

Hallo Gast, da der Eintrag schon im Mai war, möchte ich nachfragen, wie es nun weiter gegangen ist. Vielen Dank
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