Arbeitsplatz beschreibung Arbeitsanweisungen
#1

Dürfen die ohne mein Einverständnis geändert werden?
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#2

Kommt darauf an wer du bist.
Arbeitsanweisungen gibt grundsätzlich der Arbeitgeber. Je nach Inhalt können Mitbestimmungsrechte des Personalrates betroffen sein. Der einzelne Beschäftigte hat da keinen eigenen rechte, soweit sich die Arbeitsanweisung im arbeitsvertraglichen und gesetzlichen Rahmen bewegt.
Die Arbeitsplatzbeschreibung kann ebenfalls vom Arbeitgeber einseitig im Rahmen der arbeitsvertraglichen und gesetzlichen Grenzen geädert werden. Der daraus ggf. folgende Vorgang der Eingruppierung unterliegt ggf. der Mitbestimmung durch den Personalrat.
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