Wenn bei einer Personalratswahl in einer Kommunalen Verwaltung im Land Brandenburg bei 170 Wahlberechtigten nur 4 Kandidaten zur Verfügung stehen, wie viele Personalratsmitglieder sind dann zu wählen bzw. wie viele Personalratsmitglieder hat der neue Personalrat?
Habe keinen Kommentar zum Personalvertretungsgesetz vorlegen. M.E. sollte man hier analog zu dieser Entscheidung zur Betriebsratswahl (BAG, Beschluss v. 24.04.2024, Az.: 7 ABR 26/23) den Personalrat entsprechend verkleinern. Hier dann also drei Mitglieder.
Nach einem Kommentar zum PersVG M-V (Vogelgesang/Bieler/Stange, § 13 Rdnr 16)) wird in solchen Fällen der PR aus der höchstmöglichen Zahl der Gewählten gebildet. Dies schließt die Möglichkeit einer geraden Zahl der Mitglieder ein, sieht doch auch § 14 Abs. 1. S. 4 PersVG M-V einen PR mit gerader Mitgliederzahl (und damit ein erhöhtes Risiko einer Patt-Situation bei Abstimmungen) vor. Ich habe aber keine Ahnung, ob Ihr Landesrecht eine dieser Vorschrift entsprechende Regelung enthält. In MV wären es nach der Kommentierung also 4 Mitglieder.