Anzahl Personalratsmitglieder
#1

Wenn bei einer Personalratswahl in einer Kommunalen Verwaltung im Land Brandenburg bei 170 Wahlberechtigten nur 4 Kandidaten zur Verfügung stehen, wie viele Personalratsmitglieder sind dann zu wählen bzw. wie viele Personalratsmitglieder hat der neue Personalrat?
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#2

Habe keinen Kommentar zum Personalvertretungsgesetz vorlegen. M.E. sollte man hier analog zu dieser Entscheidung zur Betriebsratswahl (BAG, Beschluss v. 24.04.2024, Az.: 7 ABR 26/23) den Personalrat entsprechend verkleinern. Hier dann also drei Mitglieder.
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#3

Nach einem Kommentar zum PersVG M-V (Vogelgesang/Bieler/Stange, § 13 Rdnr 16)) wird in solchen Fällen der PR aus der höchstmöglichen Zahl der Gewählten gebildet. Dies schließt die Möglichkeit einer geraden Zahl der Mitglieder ein, sieht doch auch § 14 Abs. 1. S. 4 PersVG M-V einen PR mit gerader Mitgliederzahl (und damit ein erhöhtes Risiko einer Patt-Situation bei Abstimmungen) vor. Ich habe aber keine Ahnung, ob Ihr Landesrecht eine dieser Vorschrift entsprechende Regelung enthält. In MV wären es nach der Kommentierung also 4 Mitglieder.
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