Antrag auf vorzeitigen Ruhestand ablehnen
#1

Hallo,
Kann ich als Arbeitgeber einem Beamten  den Antrag vorzeitigen Ruhestand nach Paragraph 33  (mit 63 Jahren)LbG NRW versagen wegen Personalmangel??

LG
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#2

Ich gehe davon aus, dass es um § 33 (3) LBG (NRW) geht. Nicht als um Dienstunfähigkeit nach § 33 (2) LBG (NRW). Es handelt sich bei § 33 (3) LBG (NRW) um eine Kann-Bestimmung. Im Rahmens der Ermessensausübung des Dienstherren kann Personalmangel berücksichtigt werden.
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