06.07.2025, 14:06
Hallo,
haben Beamte, die im Ruhestand sind, Anspruch auf Zahlung der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgungskasse), wenn sie vor der Verbeamtung Einzahlungen getätigt haben? So dies möglich ist - werden diese Beträge angerechnet, wenn der Höchstbetrag der Pension erreicht ist?
haben Beamte, die im Ruhestand sind, Anspruch auf Zahlung der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgungskasse), wenn sie vor der Verbeamtung Einzahlungen getätigt haben? So dies möglich ist - werden diese Beträge angerechnet, wenn der Höchstbetrag der Pension erreicht ist?