Betriebliche Altersversorgung für Beamte im Ruhestand
#1

Hallo,
haben Beamte, die im Ruhestand sind, Anspruch auf Zahlung der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgungskasse), wenn sie vor der Verbeamtung Einzahlungen getätigt haben? So dies möglich ist - werden diese Beträge angerechnet, wenn der Höchstbetrag der Pension erreicht ist?
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#2

Ja und ja (wenn es nicht um den öffentlichen Dienst geht). Für den Bund ist es in § 55 Absatz 1 Nr.2 BeamtVG. ["2.
Renten aus einer zusätzlichen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes"]. Entsprechende Regelungen sollte es auch in den Bundesländern geben.
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