23.03.2026, 13:31
Aufgrund eines bevorstehenden Vorgesetztenwechsels habe ich ein Zwischenzeugnis beantragt. Die Personalstelle teilte mir mit, dass nur dann, wenn ich mich anderweitig bewerben möchte, ein rechtlicher Anspruch besteht und dies erst zum Ausscheiden des bisherigen Vorgesetzten aus der Behörde.
Tarifvertrag ist TVÖD / Bund. Wie ist hier die Rechtslage und welche Frist zum Ausstellen eines Zwischenzeugnis wäre angemessen?
Mit Dank und herzlichen Grüßen
Beate M.
Tarifvertrag ist TVÖD / Bund. Wie ist hier die Rechtslage und welche Frist zum Ausstellen eines Zwischenzeugnis wäre angemessen?
Mit Dank und herzlichen Grüßen
Beate M.


