Anspruch auf Zwischenzeugnis bei Vorgesetztenwechsel und Fristen
#1

Aufgrund eines bevorstehenden Vorgesetztenwechsels habe ich ein Zwischenzeugnis beantragt. Die Personalstelle teilte mir mit, dass nur dann, wenn ich mich anderweitig bewerben möchte, ein rechtlicher Anspruch besteht und dies erst zum Ausscheiden des bisherigen Vorgesetzten aus der Behörde. 
Tarifvertrag ist TVÖD / Bund. Wie ist hier die Rechtslage und welche Frist zum Ausstellen eines Zwischenzeugnis wäre angemessen?

Mit Dank und herzlichen Grüßen
Beate M.
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#2

"ein rechtlicher Anspruch besteht und dies erst zum Ausscheiden des bisherigen Vorgesetzten aus der Behörde. "
Zumindest die meist im Kontext Wechsel Führungskraft zitierte Entscheidung betrifft ein Ausscheiden eines Vorgesetzten, nicht den Wechsel der Führungskraft zu einer anderen Aufgabe.
Im Zweifelsfall denkt man dann nun über eine Bewerbung nach, für die man ein Führungszeugnis braucht. Dürfte einfacher und sicherer sein als sich zu streiten, ob der Wechsel Vorgesetzter reicht. Es gibt einiges an Literatur, die auch einen Wechsel Führungskraft (ohne Ausscheiden) als hinreichend ansieht.
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