Zwischenzeugnis bei Vorgesetztenwechsel
#1

Liebes Forum-Team,
- ist es seitens des TVöD rechtens oder Usus, dass dem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis erst nach dem Ausscheiden des Vorgesetzen aus dem Unternehmen ausgehändigt wird?
- Hat der Arbeitnehmer ein Recht auf rechtzeitige Rücksprache zum ausgestellten Zeugnis und kann er um Berichtigung bitten, gerade auch wenn wenn geleistete Tätigkeiten nicht wahrheitsgemäß aufgeführt sind?
Vielen Dank für Antwort und Unterstützung.
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#2

"ist es seitens des TVöD rechtens oder Usus, dass dem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis erst nach dem Ausscheiden des Vorgesetzen aus dem Unternehmen ausgehändigt wird?"
Rechtlich nicht zu beanstanden. Was Usus ist hängt davon ab, wann das Arbeitszeugnis beantragt wurde und wann der Entwurf vom damaligen Vorgesetzten erstellt wurde. Wieviel zu tun ist etc. Eine besondere Eiligkeit besteht bei einem Zwischenzeugnis wegen Wechsel des Vorgesetzten nicht.

"- Hat der Arbeitnehmer ein Recht auf rechtzeitige Rücksprache zum ausgestellten Zeugnis und kann er um Berichtigung bitten, gerade auch wenn wenn geleistete Tätigkeiten nicht wahrheitsgemäß aufgeführt sind?"
Ein Anspruch auf eine Rücksprache kann ich nicht erkennen. Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber auf Fehler hinweisen. Wenn diese nicht korrigiert werden, dann könnte er ggf. Klage erheben. Dies ist alles unabhängig vom Vorgesetzten. Verantwortlich für das Arbeitszeugnis ist der Arbeitgeber.
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