27.05.2026, 08:04
Liebes Forum-Team,
- ist es seitens des TVöD rechtens oder Usus, dass dem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis erst nach dem Ausscheiden des Vorgesetzen aus dem Unternehmen ausgehändigt wird?
- Hat der Arbeitnehmer ein Recht auf rechtzeitige Rücksprache zum ausgestellten Zeugnis und kann er um Berichtigung bitten, gerade auch wenn wenn geleistete Tätigkeiten nicht wahrheitsgemäß aufgeführt sind?
Vielen Dank für Antwort und Unterstützung.
- ist es seitens des TVöD rechtens oder Usus, dass dem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis erst nach dem Ausscheiden des Vorgesetzen aus dem Unternehmen ausgehändigt wird?
- Hat der Arbeitnehmer ein Recht auf rechtzeitige Rücksprache zum ausgestellten Zeugnis und kann er um Berichtigung bitten, gerade auch wenn wenn geleistete Tätigkeiten nicht wahrheitsgemäß aufgeführt sind?
Vielen Dank für Antwort und Unterstützung.


