Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung ?
#1

Hallo, ich habe vom LRA die Info erhalten, dass man als Beamter generell einen Anspruch hat auf eine Vollzeitbeschäftigung. Leider finde ich dazu keine Regelung in meinen Gesetzen.
Könnt ihr mir bitte helfen?!?

Danke !
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#2

Hallo, es gibt eine Arbeitszeitverordnung für Beamte, dort steht die regelmäßig zu leistende (Wochen)Arbeitszeit. Z.B. in der Arbeitszeitverordnung (AZVO) NRW im § 2.
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#3

(01.11.2010, 15:56)Gast schrieb:  Hallo, es gibt eine Arbeitszeitverordnung für Beamte, dort steht die regelmäßig zu leistende (Wochen)Arbeitszeit. Z.B. in der Arbeitszeitverordnung (AZVO) NRW im § 2.

Dieses ist mit Sicherheit nicht die Grundlage für einen Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung. Icon_lol Die Vollbeschäftigung ist bei Beamten die Regel und eine Teilzeit ist nur auf eigenen Antrag möglich. Der Anspruch auf Vollbeschäftigung gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.
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