Anrechnung Dienstjahre
#1
Smile 

Hallo zusammen,

im Rahmen der Anpassungen des Beginns der Pension würde mich interessieren, ob es hier im Forum konkrete Angaben zu den anrechenbaren Dienstjahren gibt.

Mein aktueller Wissensstand lt. unserem Personalmanagement ist der, dass man nach 45 Dienstjahren im Alter von 65 ohne Abschläge in Pension gehen kann. Ich bin 1957 geboren, mit 18 in die Bundeswehr eingetreten und nach 12 Jahren BW in den Kommunaldienst gewechselt.

Nach der Anpassung müsste ich bis zum 65 LJ und weiteren 11 Monaten arbeiten.

Kann mir jemand eine verbindliche Auskunft erteilen ?

Gruß und Danke für die Mühe.
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#2

Hallo,

in NRW wurde diese Regelung leider nicht übernommen. Soll aber wohl
in das neuen Landesbeamtengesetz aufgenommen werden.

Daher ist zur Zeit in NRW Rechtslage, dass bis zum 67zigsten Lebensjahr
gedient werden darf (ab Geburtsjahrgang 1964).

Du musst daher in das Landes- oder Bundesgesetz schauen.

Gruß
smokie
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