05.10.2021, 18:56
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage bezüglich der Anrechnung von Studienzeiten.
Ich habe im ö.D 2 Jahre lang ein duales Studium (Vorbereitungsdienst) im gehobenen Dienst (Polizei) gemacht und bin dann durch Nichtbestehen einer Klausur ausgeschieden.
Jetzt würde ich gerne zum Ordnungsdienst wechseln, wofür man jedoch eine Verwaltungsausbildung oder eine Ausbildung mit Berufserfahrung braucht.
Um an mein Ziel zu gelangen, habe ich mich also nochmal für eine Ausbildung im mittleren Dienst entschieden.
Jetzt ist mir allerdings aufgefallen, dass gerade die Unterrichtsfächer weitestgehend identisch sind. Fächer, wie Staatsrecht, Psychologie, Training sozialer Kompetenzen und und und waren im Studium schon abgeschlossen und entsprechende Leistungen (Pflichtstunden, Hausarbeiten, Klausuren) habe ich erfolgreich erbracht.
Meine Frage ist jetzt: Kann ich irgendetwas davon anrechnen lassen? Ich behandele alle Fächer von Grund auf nochmal, dabei habe ich durch das Studium all diese Kenntnisse bereits erworben. Habe ich dadurch nicht möglicherweise schon die Befähigung für eine niedrigere Laufbahn erworben, da ich die geforderten Kompetenzen schon erworben habe? In den Kommunen kann mir das keiner so richtig beantworten. Möglicherweise kann man ja vielleicht auch einen Teil anrechnen.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Vielen Dank.
Ich habe eine Frage bezüglich der Anrechnung von Studienzeiten.
Ich habe im ö.D 2 Jahre lang ein duales Studium (Vorbereitungsdienst) im gehobenen Dienst (Polizei) gemacht und bin dann durch Nichtbestehen einer Klausur ausgeschieden.
Jetzt würde ich gerne zum Ordnungsdienst wechseln, wofür man jedoch eine Verwaltungsausbildung oder eine Ausbildung mit Berufserfahrung braucht.
Um an mein Ziel zu gelangen, habe ich mich also nochmal für eine Ausbildung im mittleren Dienst entschieden.
Jetzt ist mir allerdings aufgefallen, dass gerade die Unterrichtsfächer weitestgehend identisch sind. Fächer, wie Staatsrecht, Psychologie, Training sozialer Kompetenzen und und und waren im Studium schon abgeschlossen und entsprechende Leistungen (Pflichtstunden, Hausarbeiten, Klausuren) habe ich erfolgreich erbracht.
Meine Frage ist jetzt: Kann ich irgendetwas davon anrechnen lassen? Ich behandele alle Fächer von Grund auf nochmal, dabei habe ich durch das Studium all diese Kenntnisse bereits erworben. Habe ich dadurch nicht möglicherweise schon die Befähigung für eine niedrigere Laufbahn erworben, da ich die geforderten Kompetenzen schon erworben habe? In den Kommunen kann mir das keiner so richtig beantworten. Möglicherweise kann man ja vielleicht auch einen Teil anrechnen.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Vielen Dank.