Anrechnung von Zeiten
#1

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bezüglich der Anrechnung von Studienzeiten.
Ich habe im ö.D 2 Jahre lang ein duales Studium (Vorbereitungsdienst) im gehobenen Dienst (Polizei) gemacht und bin dann durch Nichtbestehen einer Klausur ausgeschieden.
Jetzt würde ich gerne zum Ordnungsdienst wechseln, wofür man jedoch eine Verwaltungsausbildung oder eine Ausbildung mit Berufserfahrung braucht.
Um an mein Ziel zu gelangen, habe ich mich also nochmal für eine Ausbildung im mittleren Dienst entschieden.

Jetzt ist mir allerdings aufgefallen, dass gerade die Unterrichtsfächer weitestgehend identisch sind. Fächer, wie Staatsrecht, Psychologie, Training sozialer Kompetenzen und und und waren im Studium schon abgeschlossen und entsprechende Leistungen (Pflichtstunden, Hausarbeiten, Klausuren) habe ich erfolgreich erbracht.

Meine Frage ist jetzt: Kann ich irgendetwas davon anrechnen lassen? Ich behandele alle Fächer von Grund auf nochmal, dabei habe ich durch das Studium all diese Kenntnisse bereits erworben. Habe ich dadurch nicht möglicherweise schon die Befähigung für eine niedrigere Laufbahn erworben, da ich die geforderten Kompetenzen schon erworben habe? In den Kommunen kann mir das keiner so richtig beantworten. Möglicherweise kann man ja vielleicht auch einen Teil anrechnen.

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Vielen Dank.
Zitieren
#2

Servus,

wir hatten einen ähnlichen Fall in meiner Ausbildung (2013) als ein Feuerwehrmann zwecks Krankheit zu uns in die Ausbildungsgruppe kam und nur anwesend sein musste, da er ja bereits die Laufbahnprüfung des m.D absolviert hatte. Er musste nur dran teilnehmen, aber er war von den Prüfungen befreit. Das war in NRW.

Ich mache derzeit meinen Aufstiegslehrgang und bin mittlerweile in BaWÜ. Wir haben hier wenige im Lehrgang drin, die gar keine Prüfung ablegen müssen, weil es deren Dienstherr nicht einfordert. Eine andere hat das gleiche im zivilen Leben bestanden und muss auch nur die Verwaltungsversion bei uns mitmachen.

Im Endeffekt ist es eine Ermessenssache deiner Behörde, ob sie es anerkennt. Je gleicher das Ganze, umso weniger würde ich als Entscheider darüber ablehnen.
Ich an deiner Stelle würde mal mit deiner Behörde reden und es zur Sprache bringen, dass Andere wie oben verfahren.

Grüße und viel Erfolg
Zitieren
#3

Vielen Dank für die Antwort.

Ich hab schon gefragt, da ist nichts zu machen. Ich hatte gehofft, da einige Fächer identisch sind, dass man eventuell verkürzen kann oder zum Teil 
Leistungsnachweise ausgesetzt werden könnten, aber weder die Behörde, noch die Schule machen das. Das sei nicht vorgesehen.
Ich hatte gehofft, dass es hier um Ermessen geht, da ich meine im Gesetz gelesen zu haben, dass der Vorbereitungsdienst in der Regel 2 Jahre dauert und man als Auszubildene im Angestelltenverhältnis auch verkürzen kann. Aber bei Beamten geht das scheinbar nicht.

Trotzdem danke für die Antwort und die Mühe.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Anrechnung von creditpoints für den mD (aus dem dualen Studium)
- Anrechnung früherer Dienstzeiten bei Pensionierung
- Anrechnung einer Betriebsrente auf Beamtenpension

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers