Angestelltenlehrgang 2 - Zulage dynamisch
#1

Hallo,

ich mache grade den 2. Lehrgang und wollte wissen wie sich mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnug (TVöD VKA), zum 1.3.2017, die Zulage berechnet.

Ich bin im Moment in der E 8 Stufe 4 eingruppiert und bekomme die Zulage nach E 9 Stufe 3.
Ich bin seit 2014 auf der Stelle konnte aber erst 2016 mit dem Lehrgang beginnen. Der Lehrgang dauert noch bis 2018.

Bekomme ich jetzt ab dem 01.03.2017 die Zulage zur E9 Stufe 4 oder weiterhin nach E9 Stufe 3??
Und wie sieht es nach dem Abschluss der Prüfung aus? Gibt es dann eine stufengleiche Höhergruppierung oder hab ich Pech gehabt weil ich vor Inkrafttreten der Entgeltordnung mit dem Lehrgang begonnen habe?

Danke für eure Hilfe
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#2

Die Zulage ist doch 4,5 % von Deiner Eingruppierung und hat somit mit der Stufe in EG 9 gar nix zu tun.
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#3

Die Zulage beträgt nicht immer 4,5%. Dies ist nur dann der Fall, wenn die höherwertigen Tätigkeiten vorübergehend übertragen worden sind. Stelleninhaber mit einer Stelle, die höher bewertet ist, bekommen eine Zulage nach der EG, mit der die Stelle bewertet ist. Ist bei mir auch so. Am Ende des ALII erfolgt bei mir erst die Höhergruppierung. Mich würde auch interessieren, ob ab 01.03 ein Anspruch auf eine stufengleiche Zulage besteht.
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#4

Wenn eine Stelle dauerhaft übertragen wurde, gibt es keine Zulage sondern man wird eingruppiert.
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#5

Wenn eine Stelle dauerhaft übertragen wurde und die persönlichen Voraussetzungen fehlen wird man nicht höhergruppiert. Man erhält eine Zulage. Die Eingruppierung erfolgt erst nachdem man diese Voraussetzungen (z. B. Abschluss Al II) erfüllt.
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#6

(10.01.2017, 14:51)Gast schrieb:  Wenn eine Stelle dauerhaft übertragen wurde und die persönlichen Voraussetzungen fehlen wird man nicht höhergruppiert. Man erhält eine Zulage. Die Eingruppierung erfolgt erst nachdem man diese Voraussetzungen (z. B. Abschluss Al II) erfüllt.

ist diese Zulage denn dann ab dem 01.03.2017 stufengleich?
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