09.01.2017, 21:50
Hallo,
ich mache grade den 2. Lehrgang und wollte wissen wie sich mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnug (TVöD VKA), zum 1.3.2017, die Zulage berechnet.
Ich bin im Moment in der E 8 Stufe 4 eingruppiert und bekomme die Zulage nach E 9 Stufe 3.
Ich bin seit 2014 auf der Stelle konnte aber erst 2016 mit dem Lehrgang beginnen. Der Lehrgang dauert noch bis 2018.
Bekomme ich jetzt ab dem 01.03.2017 die Zulage zur E9 Stufe 4 oder weiterhin nach E9 Stufe 3??
Und wie sieht es nach dem Abschluss der Prüfung aus? Gibt es dann eine stufengleiche Höhergruppierung oder hab ich Pech gehabt weil ich vor Inkrafttreten der Entgeltordnung mit dem Lehrgang begonnen habe?
Danke für eure Hilfe
ich mache grade den 2. Lehrgang und wollte wissen wie sich mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnug (TVöD VKA), zum 1.3.2017, die Zulage berechnet.
Ich bin im Moment in der E 8 Stufe 4 eingruppiert und bekomme die Zulage nach E 9 Stufe 3.
Ich bin seit 2014 auf der Stelle konnte aber erst 2016 mit dem Lehrgang beginnen. Der Lehrgang dauert noch bis 2018.
Bekomme ich jetzt ab dem 01.03.2017 die Zulage zur E9 Stufe 4 oder weiterhin nach E9 Stufe 3??
Und wie sieht es nach dem Abschluss der Prüfung aus? Gibt es dann eine stufengleiche Höhergruppierung oder hab ich Pech gehabt weil ich vor Inkrafttreten der Entgeltordnung mit dem Lehrgang begonnen habe?
Danke für eure Hilfe