Amtsniederlegung BayPVG
#1

Hallo
hat jemand sich schon mal mit einer Amtsniederlegung des Voll freigestellten Vorsitzenden befasst? BayPVG Art 29 (1) b,

Aufgrund diverse Vorkommnisse bin ich an einem Punkt angelangt, das ich mich ernsthaft mit dem Gedanken anfreunde und gerne wieder in den Rettungsdienst zurück kehren würde.

Gruß
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#2

Hallo,
Schade, aber durchaus möglich.
Personalratsarbeit ist nicht einfach Die Erfolge finden kaum Beachtung. wenn Du dann nicht ein starkes Team hinter Dir hast, kann man die Sinnhaftigkeit seiner Tätigkeit schon mal anzweifeln. Du bist mit Deiner Idee nicht alleine. Halte durch! Zum Wohle der Beschäftigten.
Liebe Grüße
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#3

Hallo
nachdem ich mit meiner Stellvertreterin darüber gesprochen habe und dem Chef dann per E-Mail erstmal den Austritt eines PR Mitglieds verkündet habe, im zweiten Satz mein Austritt angekündigt wurde, hatte ich nach kurzem ein Telefonat mit dem Chef und einen Termin um über das ganze
zu Sprechen, unter vier Augen

Es war wie ein reinigtes Gewitter, mal sehn wie lang

Gruß
PS: momentan bleibe ich aber der Chef weis auch dass ich bereit bin alles hinzuschmeißen und nicht auf dem Posten festgenagelt bin, vielleicht hilfts, die Zeit wird es zeigen
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