Amtsniederlegung aller Personalratsmitglieder
#1

Hallo,
mal angenommen, alle Personalratsmitglieder (5) legen ihr Amt nieder. Ersatzmitglieder gibt es keine.
Einen Personalrat, der die Amtgeschäfte (z.B Neuwahl) weiterführen kann, gibt es dann ja nicht mehr.
Tritt in einem solchen Fall ein vorhandener Gesamtpersonalrat ein ?
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#2

014 014 ,
was sagt denn das LPersVG?  Ich glaube nicht, dass der GPR automatisch zuständig wird. Der bisherige Personalrat führt die Aufgaben bis zur Neuwahl kommissarisch weiter (§27 Abs. 3 BPersVG)?
LG
delme1
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#3

Hallo,
ich meine den Fall , wenn nicht der Personalrat als Gremium den Rücktritt beschließt, sondern die Mitglieder für sich ihr Amt niederlegen.

"....Abgrenzung von Amtsniederlegung
Von der Amtsniederlegung unterscheidet sich der Rücktritt ins¬besondere in den rechtlichen Folgen. Die Niederlegung des Amtes bringt die Mitgliedschaft nur desjenigen Personalratsmitglieds, das sein Amt niederlegt, mit dem Zugang der Erklärung beim Personalrat zum Er¬löschen. Es tritt das zuständige Ersatzmitglied ein. Legen alle Personalratsmitglieder einschließlich der Ersatzmitglieder ihr Amt nieder, erlischt deren Amt ohne weiteres und ein Personalrat existiert nicht mehr. Eine Weiterführung der Geschäfte, wie sie in § 27 Abs. 2 Nr. 3 BPersVG für den Fall des Rücktritts vorgesehen ist, ist dann nicht möglich. Die Amtsniederlegung durch alle Personalratsmitglieder und Ersatzmitglieder ist nicht eine Entscheidung des Gremiums „Personalrat" mit seiner Mehrheit, sondern vielmehr die Summe der einzelnen Entscheidungen aller Mitglieder und Ersatzmitglieder.
..." "...Die Amtszeit des alten Personalrats endet grundsätzlich nicht bereits mit Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 24 Abs. 1 S. 1 lit. b. Vielmehr ergibt sich aus der Weiterführung der Geschäfte gemäß § 24 Abs. 2, dass der Personalrat im Amt bleibt, bis ein neuer Personalrat gewählt worden ist (vgl. BAG 19.11.2003 – 7 AZR 11/03, NZA 2004, 435). Legen jedoch alle Personalratsmitglieder und Ersatzmitglieder ihr Amt nieder, besteht kein Personalrat mehr, der die Geschäfte weiterführen könnte. In diesem Fall endet die Amtszeit des Personalrats daher mit der letzten Niederlegungserklärung, so dass ab diesem Zeitpunkt eine vertretungslose Zeit eintritt....."
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