Altersteilzeit nach dem 31.12.2022
#61

(25.04.2023, 09:30)Gast schrieb:  Der Arbeitgeber könnte die Altersteilzeit weiter fortführen, aber nur auf freiwilliger Basis, da es ja hier am 1.1.23 keinen Tarifvertrag mehr gibt.
In der jetzigen finanziellen Situation der Arbeitgeber wird hier keiner etwas freiwillig zahlen.
Der alte TV-ATZ ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Die Verlängerung oder der Abschluss eines neuen  TV erfolgte nicht. Was braucht man da noch Schriftliches?
Zitieren
#62

(25.04.2023, 10:20)nORdI schrieb:  
(25.04.2023, 09:30)Gast schrieb:  Der Arbeitgeber könnte die Altersteilzeit weiter fortführen, aber nur auf freiwilliger Basis, da es ja hier am 1.1.23 keinen Tarifvertrag mehr gibt.
In der jetzigen finanziellen Situation der Arbeitgeber wird hier keiner etwas freiwillig zahlen.
Der alte TV-ATZ ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Die Verlängerung oder der Abschluss eines neuen  TV erfolgte nicht. Was braucht man da noch Schriftliches?
Ups, falsche Mail zitiert, sorry!
Zitieren
#63

In Frankreich widersetzen sich große Teile der Bevölkerung gegen die Verschlechterungen beim Renteneintrittsalter. Wir schaffen es nicht einmal, die Altersteilzeit zu erhalten. Das ist ein Armutszeugnis für Verdi, Komba und dergleichen.
Ich verstehe jeden Älteren, der jetzt austritt.
Scheinbar wurde ja noch nicht einmal verhandelt. Das ist ein Skandal.
Zitieren
#64

Die Gewerkschaften haben gefordert, dass die Regelung verlängert wird, die Arbeitgeber haben es abgelehnt. Vermutlich hätten die Arbeitgeber die Regelung verlängert, wenn die Gewerkschaften auf den Sockelbetrag komplett verzichtet hätten und das Volumen um ca. 1-2 Prozentpunkt gesenkt worden wäre. Es gab eine klare Botschaft innerhalb der Gewerkschaften, den Schwerpunkt auf die Loherhöhung und Elemente der Besserstellung der Beschäftigten in den niedrigeren Entgeltgruppen zu setzen.
Zitieren
#65

Die Rechnung für den Sockelbetrag sollen jetzt die älteren mit Lebenszeit bezahlen ?. 
So stelle ich mir Gewerkschaft nicht vor. 
Und irgendein Gefasel von Solidarität 
will da nicht hören nach 45 Beitragsjahren und 50,-€ monatlichem Gewerkschaftsbeitrag .
Zitieren
#66

Ich habe jetzt vom Personalbüro die Mitteilung bekommen,  dass die ATZ Regelung nicht verlängert wurde:-(
Zitieren
#67

(25.04.2023, 10:16)Gast schrieb:  Gibt es dazu irgendetwas schriftlich, dass die ATZ nicht verlängert wurde? Ich finde dazu nirgends etwas. Klar natürlich, dass sie das nicht auf die Startseite schreiben werden...
ja hier, echt krass, 3 Stunden gesucht...
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++fi...nigung.pdf
Zitieren
#68

Meine Frau hatte Ihren ATZ-Vertrag letztes Jahr im Sommer 22 mit Beginn 1.5.2023 abgeschlossen. Nun kommt der Arbeitgeber und sagt dieser wäre nichtig. Wie kann das sein, Vertrag sollte doch gelten, oder ?
Zitieren
#69

(25.04.2023, 19:06)Gast schrieb:  Meine Frau hatte Ihren ATZ-Vertrag letztes Jahr im Sommer 22 mit Beginn 1.5.2023 abgeschlossen. Nun kommt der Arbeitgeber und sagt dieser wäre nichtig. Wie kann das sein, Vertrag sollte doch gelten, oder ?

Kommt darauf an, was genau im Vertrag steht.
Zitieren
#70

Für mich war die ATZ immer ein Grund warum ich meinem öffentlichen Arbeitgeber treu geblieben bin.
Jetzt ist ein Wechsel in die Privatwirtschaft wieder ein Thema.
So viel zu "man will damit den Fachkräftemangel klein halten"
Zitieren
#71

Das Ergebnis müssen erst mal alle bestätigen. Also drüber abstimmen . Auch die VKA Mitglieder. Denen ist der Abschluss aber eigentlich zu hoch . Bin gespannt wie das ausgeht. Dann ist alles wieder bei null. 
Wenn sich 60% der Verdi Mitglieder gegen das Ergebnis aussprechen würden wäre das auch eine Adresse. Immerhin machen wir hier minus . Warum sollte da zugestimmt werden . Und Atz ist eigentlich nicht verhandelbar .
Zitieren
#72

Verdi ist ein Riese im Wachkoma der sich seiner eigenen Macht nicht bewusst.
Zitieren
#73

Eine Ohrfeige für alle langjährigen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Jahrzehntelange Arbeit und Treue
wird nicht mehr honoriert. Arbeiten bis zum Umfallen.
Zitieren
#74

Das sehe und empfinde ich ganz genau so
Zitieren
#75

Folgendes habe ich auf der Internet-Seite von Verdi gefunden:

Was passiert mit Kolleginnen und Kollegen, zum 1. Januar 2023 einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben?

Durch Wegfall der (bundes-) tariflichen Regelung ist zunächst die sog. Geschäftsgrundlage für einen solchen Altersteilzeitvertrag, sofern er sich auf die Regelungen zum TV FlexAZ stützt, weggefallen. Der Arbeitgeber kann aber für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 individualrechtlich eine Altersteilzeit ermöglichen. Der TV FlexAZ ist ohne Nachwirkung ausgelaufen und entfaltet daher keine Sperrwirkung.
Das heißt für mich, die Arbeitgeber können selbst entscheiden ob sie die Altersteilzeit weiterführen. Oder, sehe ich das falsch?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Altersteilzeit nach TV ab 1.1.23
- Altersteilzeit nach TV FlexAZ


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers