Altersteilzeit nach dem 31.12.2022
#46

Die Altersteilzeit wird nicht verlängert, leider haben sie das jetzt nicht mehr erreicht! Das finde ich schon schwach und ungerecht! Alle, die dieses Jahr in AZ wollten, müssen jetzt noch 2 oder 3 Jahre weiter arbeiten! Alle anderen vorher haben früher aufhören dürfen! Wie kann man sich dagegen wehren und beschweren?
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#47

Ich befürchte, dass die ATZ wahrscheinlich erst wieder in der nächsten Tarifrunde in zwei Jahren neu verhandelt wird. Für mich zu spät, bin mega enttäuscht. Nach 45 Jahren Vollzeit ohne Unterbrechung fühl ich mich ausgebrannt :-(
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#48

Meine ATZ sollte am 1.5. beginnen, 2 Jahre aktiv, 2 Jahre Freistellung. Seit ich den Antrag im letzten Jahr gestellt und einen positiven Vorabbescheid erhalten hatte, war dies meine große Chance, zwei Jahre früher aufzuhören und doch die abschlagsfreie Rente zu bekommen. Ich war so zuversichtlich, dass es klappen würde, gestern dann der Schock. Inzwischen bin ich wieder ruhiger. Ich fühle mich ausgelaugt und kann keine vier Jahre mehr arbeiten. Sehr schade, aber nun werde ich eine andere Lösung finden. Vorruhestand mit Abschlägen, vielleicht ein kleiner Job für zwei bis drei Vormittage.... Schauen wir nach vorn, auch wenn es gerade weh tut. Ich wünsche allen Betroffenen viel Kraft und Zuversicht!
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#49

Die Altersteilzeitregelungen in den Tarifverträgen zur flexiblen Arbeitszeit für ältere Beschäftigte (TVFlexAZ VKA und TV FALTER Bund) sind Ende des Jahres 2022 ausgelaufen. Die Gewerkschaften wollten die tariflichen Regelungen wieder in Kraft setzen und verlängern. Leider konnten sie sich an diesem Punkt nicht durchsetzen. Die Arbeitgeber waren nicht dazu bereit. Für die Gewerkschaften ist das unverständlich, denn die tariflichen Regelungen tragen dazu bei, dass Beschäftigten gesund bis zur Rente arbeiten können.
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#50

Sch... ich hätte am 01.02.2023 anfangen können....
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#51

Kurz gedacht vom AG, so hätte ich ihm bei meinem bevorzugten Faltermodell bis zum 01.12.2027 zur Verfügung gestanden( zumindest zur Hälfte) so nehme ich mir die Rente ab 01.02.26 mit Abzügen und bin ganz weg. Nur mal so - in Hinsicht auf Fachkräftemangel
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#52

(23.04.2023, 08:56)Gast schrieb:  Aber es gibt doch die gesetzliche Regelung, die noch angewendet werden kann, oder?
Darauf eine Antwort zu bekommen, wäre gut. Vielleicht hat man dann doch noch eine Chance…..
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#53

(23.04.2023, 07:06)Gast schrieb:  Manfred
Ja das geht mir genauso, ich finde im Tarifvertrag auch nichts. Die werden uns doch nicht vergessen haben.  Icon_sad
Doch, die Babyboomer sind einfach zu viele.
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#54

(24.04.2023, 09:03)Gast schrieb:  
(23.04.2023, 08:56)Gast schrieb:  Aber es gibt doch die gesetzliche Regelung, die noch angewendet werden kann, oder?
Darauf eine Antwort zu bekommen, wäre gut. Vielleicht hat man dann doch noch eine Chance…..

Die gesetzliche Regelung gibt es und kann angewendet werden, wenn dein Arbeitgeber das möchte. Aber er kann einfach "nein" sagen und dagegen kannst du nichts machen. Das wäre halt bei der tariflichen Regelung nicht gewesen.
Tariflich = Anspruch
Gesetzlich = keinen Anspruch

Auf jeden Fall ist es einen Versuch wert beim Arbeitgeber anzufragen, ob man eine Altersteilzeitvereinbarung auf gesetzlicher Grundlage bekommt. Viel Glück!
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#55

Haben sich Gewerkschaften doch tatsächlich die Altersteilzeit weg nehmen lassen.
O wie traurig ist das denn👏
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#56

Hey,auch ich ein sogenannter Babyboomer hatte die Hoffnung in das Blockmodel zu gehen und mir ist jetzt endgültig bewusst das die starken Jahrgänge nach min.45 bis 50 Jahren brav Steuern zahlen nur noch verarscht werden.
Da sehe ich nur eine Lösung und das wäre bei der Mitglieder Abstimmung N E I N ankreuzen und den Grund Altersteilzeit vergessen dazu zu schreiben.
Ist ja schon seltsam genug wie mit dem erreichen gepralt wird und die Altersteilzeit verschwiegen wird.
Schönes weiter malochen.
Gruß Hans
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#57

(25.01.2023, 12:41)Gast schrieb:  
(05.07.2022, 09:00)Gast schrieb:  Der Tarifvertrag der Altersteilzeit für den öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte) läuft zum 31.12.2022 aus.
Ich wollte mit einer Alterszeit am 1. Februar 2023 beginnen (nach Vollendung meines 60. Lebensjahres). 
Welche Möglichkeiten gibt es, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den  Arbeitnehmer dies umzusetzen?

Ich wollte auch am 01.02.2023 anfangen - leider den Termin um ein paar Tage verpasst, wie ärgerlich... ich hoffe dass der Tarifvertrag verlängert wird
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#58

(05.07.2022, 09:00)Gast schrieb:  Der Tarifvertrag der Altersteilzeit für den öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte) läuft zum 31.12.2022 aus.
Ich wollte mit einer Alterszeit am 1. Februar 2023 beginnen (nach Vollendung meines 60. Lebensjahres). 
Welche Möglichkeiten gibt es, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den  Arbeitnehmer dies umzusetzen?

(31.10.2022, 16:39)Gast schrieb:  Genau das interessiert mich auch. Ich werde zwar erst im März 2024 60 Jahre alt aber soweit mir bekannt ist, kann man den Antrag auf Altersteilzeit maximal 1 Jahr im voraus stellen. Und das wäre ja im März nächsten Jahres.
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#59

Der Arbeitgeber könnte die Altersteilzeit weiter fortführen, aber nur auf freiwilliger Basis, da es ja hier am 1.1.23 keinen Tarifvertrag mehr gibt.
In der jetzigen finanziellen Situation der Arbeitgeber wird hier keiner etwas freiwillig zahlen.
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#60

Gibt es dazu irgendetwas schriftlich, dass die ATZ nicht verlängert wurde? Ich finde dazu nirgends etwas. Klar natürlich, dass sie das nicht auf die Startseite schreiben werden...
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