Altersteilzeit im öffentlichen Dienst zum 01.03.2023
#1

Ich habe meinen Altersteilzeitvertrag im Dezember 2022 (3 Monate vor Antritt ist Voraussetzung) unterschrieben. Beginn ist der 01.03.2023. Derzeit sind Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst - läuft der alte Tarifvertrag nicht automatisch weiter in der tariflosen Zeit?
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#2

" läuft der alte Tarifvertrag nicht automatisch weiter in der tariflosen Zeit?"
Gehen wir mal davon aus, dass es um den Bereich VKA geht.

Nein, weil dies im Tarifvertrag geregelt ist

§ 15 Inkrafttreten, Geltungsdauer
(1) Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft. Bei Inkrafttreten bereits bestehende Dienst- oder Betriebsvereinbarungen bleiben unberührt.
(2) Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2022 die jeweiligen tariflichen Voraussetzungen erfüllen und deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis oder deren flexible Altersarbeitszeit vor dem 1. Januar 2023 begonnen hat.

Wichtig ist also was genau im Altersteilzeitvertrag geregelt ist.
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#3

Ich habe meinen Altersteilzeitvertrag letztes Jahr April unterschrieben für April 2023 und mein Arbeitgeber hat es genehmigt. Ich gehe ab 1. Mai in Altersteilzeit.
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#4

Mit solchen Aussagen muss man etwas genauer werden. Altersteilzeit darf aufgrund des alten TVFlexAZ nur dann gewährt werden, wenn sie vor dem 31.12.2022 beginnt. Möglich ist jedoch, dass im April 2023 die Freistellungsphase (bei einer Altersteilzeit im Blockmodell) beginnt, die Arbeitsphase aber eben schon vor Jahresende 2022 gestartet hat. Das wäre dann tarifvertragskonform. 
Wenn tatsächlich die Altersteilzeit erst im April 2023 beginnt (Arbeitsphase der ATZ im Blockmodell oder die ATZ im Teilzeitmodell), dann hat der Arbeitgeber gepennt und handelt gegen ausdrückliche Empfehlung des KAV. Es wäre eine übertarifliche Leistung des Arbeitgebers.

Über die ATZ der Zukunft wird erst im Rahmen der aktuellen Tarifverhandlungen entschieden. Die Grundlage für die Aussage, ob zukünftig ATZ möglich ist oder nicht, steht demnach noch aus. Hier hilft nur abwarten, nach der Einigung von heute kann man auf baldige Info hoffen.
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#5

Hallo , ich werde im November 60 Jahre arbeite im Krankenhaus und wollte ab 1.12.2023 das Altersteilzeit - Blockmodel anfangen.
Nun gibt es einen neuen Tarifvertrag. Kann ich das denn überhaupt noch beantragen, ich lese nichts im Netz über das weiterführen der Altersteilzeit??
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#6

Wird nicht weitergeführt.
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#7

bzw. wird glaube ich noch verhandelt.
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#8

Hallo,
mir geht es ähnlich; werde im September 60 und wollte zum 1.1.24 mit der Altersteilzeit beginnen.
Ich habe den Antrag auch schon im Dezember 22 gestellt. Der Eingang des Antrags wurde mir bestätigt,
die Bearbeitung aber mit den Hinweis auf den endenden Tarifvertrag zurückgestellt.

Wie ist hier die Rechtslage?
Gibt es Übergangsregelungen?
Da die Antragstellung ja zur Zeit eines gültigen Tarifvertrags erfolgte!
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#9

(17.04.2023, 13:41)Gast schrieb:  Ich habe meinen Altersteilzeitvertrag letztes Jahr April unterschrieben für April 2023 und mein Arbeitgeber hat es genehmigt.  Ich gehe ab 1. Mai in Altersteilzeit.
OHNE tarifliche Grundlage? Wie macht das denn der Arbeitgeber?
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#10

Hat Verdi wohl verpennt einzufordern, Danke Verdi
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#11

(26.04.2023, 20:33)Gast schrieb:  Hat Verdi wohl verpennt einzufordern,  Danke Verdi
Weder ver.di noch dbb haben das „verpennt“. Die Arbeitgeber wollten den ATZ-TV nur fortführen, wenn die Gewerkschaften in einem erheblichen Maße von den Entgeltforderungen runter gegangen wären.
Es gilt weiterhin noch die Möglichkeit einer ATZ nach dem AltTZG. Die ist finanziell etwas schlechter und es gibt keine Verpflichtung für Arbeitgeber, diese abzuschließen.
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#12

Könnten Sie das bitte genauer ausführen? Ich war der Ansicht, Altersteilzei sei nunmehr überhaupt nicht mehr möglich.
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#13

(27.04.2023, 19:55)Gast schrieb:  Könnten Sie das bitte genauer ausführen? Ich war der Ansicht, Altersteilzei sei nunmehr überhaupt nicht mehr möglich.
Hallo,
nur die tarifliche Regelung ist weggefallen. Die gesetzliche Regelung gilt natürlich weiter.
Hier mal reinlesen: Altersteilzeitgesetz.
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#14

(26.04.2023, 13:03)Gast schrieb:  Hallo,
mir geht es ähnlich; werde im September 60 und wollte zum 1.1.24 mit der Altersteilzeit beginnen.
Ich habe den Antrag auch schon im Dezember 22 gestellt. Der Eingang des Antrags wurde mir bestätigt,
die Bearbeitung aber mit den Hinweis auf den endenden Tarifvertrag zurückgestellt.

Wie ist hier die Rechtslage?
Gibt es Übergangsregelungen?
Da die Antragstellung ja zur Zeit eines gültigen Tarifvertrags erfolgte!
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#15

Leider nein. Entscheidend ist, wann die Altersteilzeit beginnen soll. In deinem Fall wäre das in 2023. Ab 01.01.2023 gibt es aber keine Altersteilzeitvereinbarung im öffentlich-rechtlichen Dienst mehr. In 2 Jahren wird das Thema Altersteilzeit laut Verdi allerdings neu verhandelt.
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