Altersteilzeit im öffentlichen Dienst bei einer Kommune
#1

Hallo! Ich werde im August 60 Jahre und bin seit 31 Jahren im öffentlichen Dienst bei einer Kommune beschäftigt. Habe ich Anrecht auf Altersteilzeit?
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#2

Moin,

nein. Es gibt keine tarifliche Grundlage dazu und die gesetzliche Möglichkeit setzt einen Vertragsschluss voraus, dh. Arbeitgeberin und Beschäftigte müssen sich einig sein. Vor dem Hintergrund, dass die ATZ zusätzlichen finanziellen Aufwand bedeutet und die Nachrekrutierung oft schwierig ist, gibt es einen größer werdenden Anteil an Arbeitgeberinnnen, die diese Verträge nicht mehr abschließen.

VG 1887
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