Abschlussprüfungen NDS 2013

Interpretationen und Inhaltsangaben? Wozu denn bitte? In welchem Fach sollte das denn drankommen? Das ist Niveau von weiterführenden schulen und hat mit den Prüfungen nächste Woche nichts zu tun
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Jede Vermutung ist ein Gerücht. Fakten kann hier sowieso keiner auf den Tisch legen da die Dozenten selbst von nichts wissen... also nützt nix alles lernen...
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Hallo ihr Lieben,

ihr tut mir echt leid, ich komme aus RLP und habe somit alle Prüfungen vorgegeben, bzw. Verwaltungsrecht i.V.m Kommunalrecht oder POG oder Sozialhilferecht haben wir ca 4 Wochen vorher gesagt bekommen. Ich bin echt froh, dass wir nicht so eine dumme Regelung haben.

Bei uns haben die Lehrer auch immer behauptet sie wissen nix, dabei wissen sie es, schließlich muss ja irgendjemand die Prüfungen aufstellen...

Ich möchte euch nur sagen, was bei uns geprüft wurde, vielleicht interessiert/ hilft es euch ja.

Für die, die es noch nicht wissen, Kommunalrecht ist auch Verwaltungsrecht, da es dort auch z.B. Widerspruchsbehörde o.ä. gibt.
Verwaltungsrecht kann i.V.m. POG, Kommunalrecht und Sozialhilferecht geregelt sein.

Wir hatten folgende Prüfungsfächer bzw. folgendes wurde abgefragt:

Verwaltungsrecht i.V.m. Sozialhilferecht: Hilfeart prüfen SGB II und XII, Bedarfsermittlung in SGBXII, Wann setzt die Hilfe ein nach SGBXII?, Zuständigkeit SGBXII und AGSGBXII, Widerspruchsbehörde SGG und SGBXII und AGSGG, Widerspruchsbefugnis SGG und SGBX, Statthaftigkeit SGBX und SGG

Personalwesen: 80 % Tarifrecht und 20 % Beamtenrecht
- Tarifrecht : Probezeit, Nebenabreden, Eingruppierung, Höhergruppierung, persönliche Zulage, Sonderurlaub, Kündigung bei Ruhestand nötig?, Stufenzuordnung und Stufenaufstieg auch nach § 17 (4) TvöD
Zum Glück kam bei uns keine Kündigung vor, bis auf das mit Rente, das wird aber gerne und häufig gefragt.
-Beamtenrecht: Wann Beamter auf Lebenszeit, Probezeit

VBL: Kostenleistungsrechnung (BAB und Äquivalenzziffernrechnung), Buchungssätze nach der Doppik, einem Fall zuordnen, ob es sich um z.B. Einnahme, Ausgabe, Einzahlung, Auszahlung, Kosten, Leistung, Aufwand und Ertrag handelt, Verpflichtungsermächtigung prüfen, Veranschlagen und fragen zum Eigenbetrieb und Regiebetrieb hinsichtlich von rechtlich, haushaltlich und wirtschaftlich

WISO: 20 % Rechtslehre / BGB (bei uns kam Gläubigerverzug dran), 40 % Wirtschaft ( bei uns kam Geldpolitik und Beschäftigungsstand) und 40 % Sozi (bei uns kam Europa, Friedensnobelpreis, Fragen zu den Wahlen und zum Grundgesetz)

Solltet ihr davon etwas nicht gemacht haben, lasst euch nicht irritieren, das sind die Prüfungen von RLP.

Wir hatten zum Glück alle alten Abschlussprüfungen seit 2005, die wir lernen konnten.

Die Prüfungen sind bei uns ähnlich, wie zu den Jahren davor, klar immer andere Sachen, aber teilweise kann man sich schon was denken.

Ich wünsche euch allen viel Glück. Ich habe am 26.06. praktische :/
Ergebnisse bekommen wir in der 23. KW
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Vergesst nicht werte und Normen zu lernen ;-) vielleicht nehmen die sich ja mal ein Beispiel an der Polizei und lassen einen Sporttest durchführen, damit der Rücken mal wieder in Form kommt..
Ich hoffe ihr versteht die Ironie ;-) Sgb XII .. :-D
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Ihr brennt doch alle völlig. Anstatt die Zeit mit sinnlosen Beiträgen hier im Forum zu verschwenden, solltet ihr euch lieber mal ums Lernen kümmern. Ihr macht damit nur noch mehr Stress!!
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Ja und jemand aus RLP will wissen, was bei uns in Niedersachsen geprüft wird???
Das ist doch schwachsinn.

Jeder sollte selbst wissen, ob er seinen Dozenten glaubt oder nicht und selbst entscheiden, auf welches Fach er seine Prioritäten beim lernen legt.

Hört auf euch die ganze Zeit zu beschweren und über andere aufzuregen.
Was kommt, dass kommt und mit euren ganzen Spekulationen kommt ihr kein Stück weiter!
Also lernt lieber statt euch hier verunsichern zu lassen!

Wenn man bereits für die Übungsklausuren gelernt hat, wird wohl bei den meisten nicht gleich alles wieder vergessen worden sein oder?

Und jetzt mal ehrlich. Ob jetzt Beamtenrecht oder Arbeitsrecht geprüft wird? Bzw. Staats oder Privatrecht?
Letztendlich steht ja alles im Gesetz!
Macht euch ein paar Querverweise rein, guckt euch das in Ruhe an und lasst euch nicht aus der Ruhe bringen.

Wenn jemand wegen den ganzen Beträgen hier im Stress ist kann ich nur sagen: Dann schau nicht ins Forum und habt mal etwas vertrauen in eure Dozenten, die wissen schon, was sie zu unterrichten haben!
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Macht euch nicht verrückt. Am Tag 2-3 Stunden intensiv lernen und die andere Zeit entspannen und es wirken lassen... Wir machen hier ja kein Jura-Studium Wink
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Wie ist das denn mit der frage "Kündigung im Ruhestand nötig?"
Was sagt man dazu.
Wäre lieb wenn mir das jemand Schildern könnte! :-)
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Ich habe hier lediglich geschrieben was bei uns in RLp vorkam, da am Anfang steht, dass auch aus anderen Bundesländern was geschrieben werden kann!!! Wenn es euch nicht interessiert einfach nicht lesen.

Bei der Versetzung in den Ruhestand Bedarf es nach 33 (1) tvöd keiner Kündigung Wink bisschen ausschmücken
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(22.05.2013, 07:24)Gast schrieb:  Ich habe hier lediglich geschrieben was bei uns in RLp vorkam, da am Anfang steht, dass auch aus anderen Bundesländern was geschrieben werden kann!!! Wenn es euch nicht interessiert einfach nicht lesen.


Kann sein, dass du es gut meinst.
Aber damit verunsicherst du die Leute eher, als dass du ihnen weiterhilfst.
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hat denn nun jmd nochmal was neues und wirklich sinnvolles gehört? kann ja echt nicht sein, dass wirklich gar nichts durchdringt dieses jahr Sad
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es kommt bvr dran! vergesst den mist mit avr... man muss das einkommen berechnen, weiß ja jeder wie das geht.
in bgb kommt § 437 dran!
arbeitsrecht kann ich leider nix zu sagen...
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Nichts, absolut gar nichts :/
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Privatrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
ATR
Finanzmixklausur
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Beamtenrecht könnte aber auch sein...
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