meinst du diese Vorfrage ?
also unsere Dozentin meinte man sollte immer am Anfang den ernennungsfall klären
Natürlich gehört da auch der ernennungsfall zu ... Das ist doch die Grundlage .. Du prüfst doch die Rechtmäßigkeit und die Wirksamkeit der Ernennung ... Abg heißt abgabenrecht;-)
Gibt es in Finanzen folgefehler ??
ABG=Abgabenrecht! Kam natürlich nicht dran ;-)
In Beamtenrecht war nicht ein Fehler oder? Also wirklich komplett Rechtmäßig!?? Bin mir so unsicher irgendwie, weil ich es mir einfach nicht vorstellen konnte :-/
habt ihr irgendwelche Hinweise was morgen in Verwaltungsrecht oder Privatrecht geschrieben wird?
Hat irgendwer in Beamtrecht ein Fehler gefunden?
Morgen Avr und BGB, vertraut mir Freunde!
Allgemeine Geschäftsbedingungen??? Oh Mann :-/... nicht euer Ernst jetzt
Ja Folgefehler werden , wenn du richtig weiter gerechnet hast mit dem Ergebnis , auch gewertet .
Aber dazu müsste man ja alle Rechnungen immer haarklein aufgeschrieben haben oder?
Und in Beamtenrecht war kein Fehler. Alles rechtmäßig. Ernennung zum 02.08. wirksam.
Zeitlich wäre ja die Unwirksamkeit schon gar nicht mehr in Frage gekommen.
Das mit AGB ist doch Quatsch. Aus dem Kürzel AR für Arbeitsrecht hat doch nur weg ABG gemacht und daraus dann wieder AGB