Hat man einen Anspruch auf Abfindung beim Wechsel von befristeter Erwerbsminderung in unbefristete Erwerbsminderungsrente?
Nein. Das Arbeitsverhältnis endet in den üblichen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst durch das Vorliegen der unbefristeten Erwerbsminderungsrente.
Es besteht lediglich der Anspruch, bestehenden Urlaubsanspruch und eventuell noch vorhandene Überstunden auszuzahlen.