Abfindungsanspruch bei unbefristeter Erwerbsminderung
#1

Hat man einen Anspruch auf Abfindung beim Wechsel von befristeter Erwerbsminderung in unbefristete Erwerbsminderungsrente?
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#2

Nein. Das Arbeitsverhältnis endet in den üblichen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst durch das Vorliegen der unbefristeten Erwerbsminderungsrente.
Es besteht lediglich der Anspruch, bestehenden Urlaubsanspruch und eventuell noch vorhandene Überstunden auszuzahlen.
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