A 2 Lehrgang
#1

Kann der Abschluss nach 20 jähriger Tätigkeit von A1 in A2 anerkannt werden? Das sei laut Tarifvertrag in einigen Bundesländern möglich. Stimmt das ?
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#2

"Kann der Abschluss nach 20 jähriger Tätigkeit von A1 in A2 anerkannt werden? Das sei laut Tarifvertrag in einigen Bundesländern möglich.Stimmt das ?"
So wie geschrieben - Nein.

Allerdings ist man von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit, wenn "mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlichrechtlichen Arbeitgeber" hat. Dies bedeutet nicht, dass dies als A2 anerkannt wird. Wenn die Ausschreibung des A2 fordert nutzt dies nicht. Dies berührt alleine die Frage der Eingruppierung in Bundesländern wo die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift.
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