AL 2 Lehrgang
#1

Hallo,

Ich habe vor ca. 2 Jahren eine Stelle angeboten bekommen, wo ich für diese einen AL2 Lehrgang machen sollte. Diese Stelle hatte ich nie aufgenommen und auch nie gearbeitet, da ein anderer Mitarbeiter krank geworden ist. Das heißt vom ersten Tag an bis heute übe ich diese Position aus. Eine offizielle Umsetzung ist auch erfolgt. Jetzt kommt die Personalabteilung und sagt, dass ich den AL2 noch machen müsste. Juristisch würde ich sagen, ja für die alte Tätigkeit wäre das richtig aber nicht für eine ganz andere. Da ich auch hierzu keine Vereinbarung unterschrieben habe. Wie seht ihr das? Besten Dank
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#2

Was ist denn die neue Tätigkeit? Keine Verwaltungstätigkeit sondern handwerklich etc.?

Grundsätzlich ist die Vereinbarung den AL2 zu machen nicht an eine bestimmte Tätigkeit gekoppelt. Wie wäre denn die Vereinbarung. Selbst ohne Vereinbarung kann der Arbeitgeber den AL2 anweisen. Soweit die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift und nicht erfüllt ist, wäre schon die Vereinbarung zur Anwendung TVöD (VKA) eine Grundlage den AL2 zu verlangen. Wenn man ablehnt entfällt ggf. die Zulage und auch dann bleibt die Anweisung möglich.
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#3

Auf welcher Rechtsgrundlage greift das? Eine qualifizierte Ausbildung oder Studium benötigt man um normal eine Stelle anzutreten. Das heißt auf dem freien Markt Fachkräfte aber das zählt für Verwaltungen nicht und das ist nicht zu verstehen, da hier Halbwissen und kein Fachwissen mitgebracht wird. Ein Bsp. Grünflächenamt zur Personalabteilung. Da muss ich sagen fehlt mir jegliches Verständnis, da man wie gesagt im Personalwesen eine kaufmännische Ausbildung oder ein Studium haben muss.
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#4

Verwaltungstätigkeit
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#5

(15.03.2024, 12:28)Gast schrieb:  Auf welcher Rechtsgrundlage greift das? Eine Qualifizierte Ausbildung oder Studium benötigt man um normal eine Stelle an zu treten. Das heißt auf dem freien Markt Fachkräfte aber das zählt für Verwaltungen nicht und dass ist nicht zu verstehen, da hier Halbwissen und kein Fachwissen mitgebracht wird. Ein Bsp. Grünflächenamt zur Personalabteilung. Da muss ich sagen fehlt mir jegliches Verständnis, da man wie gesagt im Personalwesen eine kaufmännische Ausbildung oder ein Studium haben muss.

Die Grundlagen würdest du im AL2 lernen ;-)
Der Arbeitgeber kann sagen, dass er den AL2 will. Innerhalb bestimmter Grenzen (billiges Ermessen) ist dies vom Direktionsrecht abgedeckt. Dies ist keine Besonderheit des öffentlichen Dienstes. 

Davon zu trennen ist dann noch die Frage Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Bestimmte Bundesländer im Anwendungsbereich TVöD (VKA) für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst (Teil A Abschnitt I Ziffer 3 der Entgeltordnung) sowie im Kassen- und Rechnungswesen (Teil B Abschnitt XIII)). Soweit diese greift wäre zu schauen welche Qualifikation vorliegt. Auf der Basis ergibt sich dann ob der AL2 erforderlich ist oder nicht. Zu den Details siehe Vorbemerkung Nr. 7 zur Entgeltordnung TVöD (VKA).
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#6

Wie sieht es im Bereich Liegenschaften aus, unter was zählt das denn? Eine andere Kommune sieht das mit zwei kaufmännischen Ausbildungen anders und fordert nicht den AL2. Selbes Bundesland.

Wenn ich das richtig verstehe, ist das alles Ermessensspielraum und kein Muss.
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#7

Bereich Liegenschaften kann alles mögliche sein. Entweder muss genau die Aufgabe, das Bundesland und die Qualifikation beschrieben werden oder du musst selber in die Regelung zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht schauen.

Solange die Details nicht verraten werden lässt sich nicht sagen was Entscheidung des Arbeitgebers ist und was aus tariflichen Regelungen folgt.

Wenn kein Hochschulstudium und kein ALG 2 vorliegt und die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift, dann wäre im Dauervertrag keine Eingruppierung in E9b-E12 möglich. Es gibt noch ein paar Sondermöglichkeiten. Aber diese alle zu diskutieren, nur weil keine Details genannt werden, ist nicht sinnvoll. Was die andere Kommune macht wird ja auch nicht beschrieben. Aber im Zweifelsfall dort bewerben.
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#8

Welche Sondermöglichkeiten meinst du genau gib mir hierzu ein paar Beispiele? Danke
Liegenschaften ist E10 um es einmal zu nennen.
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#9

Weil Du keine Details liefern willst glaubst du, dass ich die Optionen diskutiere. Schau in die Regelung selber an oder beschreibe einen konkreten Fall zur Beurteilung.
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#10

Dann sage mir bitte einfach, was für Detail Infos du noch benötigst!
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#11

Ich war zwar bislang nicht an dieser Diskussion beteiligt, aber für mich ist klar, welche Infos für eine vernünftige Antwort benötigt werden.

"Liegenschaften" kann alles sein: Vermietest du Wohnungen? Machst du Ausschreibungen für Instandhaltung und Renovierung von Schulgebäuden? Bist du Chef von 10 Hausmeistern? Vermarktest du Bauplätze? Kaufst du Grundstücke für den Bau von Kindergärten oder Straßen? ...?
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